Pressestelle

Nur noch Tempo 50 auf der Ringstraße


Die Verkehrsbehörde der Stadt Minden hat angeordnet, dass künftig nur noch Tempo 50 statt 60 auf der Ringstraße (Bundestraße 61) gefahren werden darf.  Die Maßnahme wurde jetzt von den Städtischen Betrieben Minden (SBM) umgesetzt, wie der Leiter des Bereiches Verkehr, Gunnar Kelb, berichtet. Es wurden 34 Verkehrszeichen entfernt und ein Verkehrszeichen mit der künftig zulässigen Höchstgeschwindigkeit ausgetauscht. „In Kraft getreten ist die Beschränkung mit Abschluss der Maßnahme, also wenn alle betreffenden Verkehrszeichen entfernt beziehungsweise ausgetauscht wurden“, so Kelb weiter. 

„Mit der Reduzierung setzt die Stadt Minden eine Teilmaßnahme der 4. Stufe aus ihrem Lärmaktionsplan um. Auch wird damit die Verkehrssicherheit auf dem rund 3 Kilometer langen, unfallträchtigen Abschnitt der B 61 deutlich erhöht“, so der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian. Die Stadt Minden ist nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet, Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen. Ziele der Lärmaktionsplanung in Minden, an der auch Bürger*innen beteiligt wurden, sind unter anderem die Reduzierung der Lärmbelastung, der Schutz ruhiger Gebiete, Gesundheitsschutz sowie die Planung und der Bau lärmarmer Infrastruktur.

Die Ringstraße befindet sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, wo normal nur Tempo 50 gefahren werden dürfte. Unter bestimmten Voraussetzungen könne die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern (km/h) innerorts auch höher angeordnet werden, so Kelb. Seit 2011 durfte auf der Ringstraße auf dem Abschnitt zwischen Marienstraße und dem Kreisel „Birne“ (Portastraße/Lübbecker Straße) 60 km/h schnell gefahren werden. Hintergrund war seinerzeit die Koordinierung der Lichtsignalanlagen („Grüne Welle“), die aufgrund der vorhandenen Knotenpunktabstände theoretisch bei 60 km/h besser funktionieren sollte, als bei 50 km/h.

Nicht nur die Verkehrsbehörde der Stadt Minden, sondern auch die Kreispolizeibehörde und die Städtischen Betriebe Minden (SBM) als Straßenbaulastträger erhoffen sich unter dem Motto „Sicherheit vor Leichtigkeit des Verkehrs“ durch die Geschwindigkeitsreduzierung vor allem eine Erhöhung der Verkehrssicherheit und die Reduzierung der Straßenverkehrsunfälle. Die Auswertung der Verkehrsunfalldaten durch die Kreispolizeibehörde habe für den Zeitraum 2019 bis 2023 in diesem Abschnitt 824 polizeilich erfasste Verkehrsunfälle ergeben. „Hierbei verletzten sich drei Personen schwer und 147 Personen leicht“, berichtet die Polizei.

Neben dem menschlichen Leid, das jeder Straßenverkehrsunfall mit sich bringt, haben die angesprochenen Unfälle in dem 5-Jahres-Zeitraum volkswirtschaftliche Kosten in Höhe von rund 8,8 Millionen Euro verursacht. Hauptunfallursachen waren laut Kreispolizeibehörde „ungenügender Sicherheitsabstand“, „fehlerhafter Fahrstreifenwechsel oder Reißverschlusssystem-Missachtung“, „Fehler beim Wenden oder Rückwärtsfahren“ und „Nichtbeachtung der die Vorfahrt regelnden Verkehrszeichen“. 

Immer wieder wurden spät abends und nachts illegale Autorennen auf der B 61 veranstaltet und der Polizei gemeldet. Daher hat Polizei regelmäßig Schwerpunktkontrollen durchgeführt. Auch die Stadt kündigt Kontrollen auf der Ringstraße an. „Wenn zukünftig festgestellt werden sollte, dass trotz der Reduzierung auf 50 km/h die Höchstgeschwindigkeit überdurchschnittlich häufig nicht beachtet wird, kann eine erneute Verkehrszählung eingeleitet und eine aktuelle Ergebnisbewertung vorgenommen werden“, so die Ordnungsbehörde. Sie richtet an die Verkehrsteilnehmenden den folgenden Appell: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmende, Aufmerksamkeit und Vorsicht, sowie verantwortungsbewusstes Handeln, wozu das Beachten von Verkehrsregeln gehört. Sicherheit im Straßenverkehr ist eine gemeinsame Verantwortung aller Beteiligten, um sicher ans Ziel zu kommen. Verkehrsregeln gelten für alle und schützen alle!“

Weniger Geschwindigkeit von Kraftfahrzeugen sorgt auch für weniger Lärm. Im Juni dieses Jahres hat die Stadt Minden die 4. Stufe ihres Lärmaktionsplanes beschlossen. „In dieser Lärmminderungsplanung war die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf diesem Abschnitt der B 61 eine konkrete Maßnahme“, so der Beigeordnete Bursian. In dem Verfahren konnten Bürger*innen Eingaben machen und zum Beispiel Hinweise auf lokale Lärmprobleme wie etwa an den durch Minden laufenden und stark befahrenen Bundes- und Landesstraßen geben. Gleichzeitig konnten sie auch Vorschläge machen, wie sich der Lärm mindern ließe. Außerdem wurde ein verwaltungsinterner Workshop durchgeführt, in dem Vorschläge zur Lärmminderung erarbeitet wurden.

Bevor die Maßnahme vor Ort vollzogen werden konnte, mussten die Signalprogramme von den neun betroffenen Lichtsignalanlagen („Ampeln“) „umgerechnet“ und in die Steuerungen impliziert werden. „Im Detail musste die verringerte Räumgeschwindigkeit auf den Kreuzungen rechnerisch berücksichtigt werden“, erläutert Matthias Schakau von den Städtischen Betrieben Minden. Die Umstellung der betroffenen Lichtsignalanlagen habe Kosten von rund 30.000 Euro verursacht. Theoretisch dauert die Durchfahrt der rund drei Kilometer langen Strecke mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h künftig 216 Sekunden, lediglich gut eine halbe Minute länger als mit 60 km/h (180 Sekunden).

Weitere Infos zum Thema „Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland“ gibt es bei der Bundesanstalt für Straßenwesen. Dort liegen die Zahlen für das Jahr 2021 vor. Unter statista.de gibt es eine Auswertung für den Zeitraum 2010 bis 2022.