Radverkehrsbeauftragte

Mehr Sicherheit durch Rotmarkierungen


Die Stadt Minden unternimmt weitere Maßnahmen um die Sicherheit für den Radverkehr durch Fahrbahnmarkierungen zu erhöhen. Dadurch soll sowohl die objektive als auch die subjektive Sicherheit der Radfahrenden erhöht und die Attraktivität des nicht motorisierten Verkehrs weiter gefördert werden. Auf der Wittelsbacherallee, der Lahder Straße, der Kutenhauser Straße sowie weitere Straßen sind aktuell im Auftrag der Städtischen Betriebe Minden (SBM) auffällige Rotmarkierungen auf vorhandenen Schutzstreifen aufgebracht worden.

Schutzstreifen für den Radverkehr sind sichere Führungsformen, weil die Radfahrenden im Sichtfeld des Kfz-Verkehrs geführt werden. Gleichwohl ist die subjektive Sicherheit häufig nicht so hoch wie bei Radwegen, die durch einen Bordstein von der Fahrbahn getrennt sind. Schutzstreifen werden aber auch angelegt, wenn in verkehrsreichen Straßen der Bau von Radwegen nur bei einem kompletten Umbau mit Neuaufteilung der Flächen (Versetzen der Entwässerungsrinne und des Bordsteines oder gegebenenfalls Fällen von Bäumen) möglich wäre.

Aus diesen Gründen werden momentan bei Schutzstreifen besondere Bereiche rot eingefärbt, um den Schutzraum der Radfahrenden hervorzuheben. Die Roteinfärbung von Radverkehrsanlagen ist eine anerkannte Möglichkeit zur Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmer*innen und sie wird auch in Münster, Osnabrück und Hannover immer häufiger eingesetzt.

Von Pkws und anderen 2-spurigen Fahrzeugen dürfen Schutzstreifen gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO) „nur bei Bedarf“ - insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen - überfahren werden. Wer Radfahrende überholt, muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand einhalten. Innerorts beträgt der mindestens 1,5 Meter und außerorts mindestens 2 Meter. Das gilt auch für auf Schutzstreifen radelnde Radfahrende. Das Halten und Parken ist grundsätzlich auf Schutzstreifen verboten.

Die Markierungsarbeiten sind wie auch die Rotmarkierungen an signalisierten Knotenpunkten, Teil eines Förderantrages, den die Stadt Minden 2020 gestellt hat. Die Arbeiten werden zu 90 Prozent aus dem Programm „Stadt und Land“ (S&L) gefördert. Das Sonderprogramm unterstützt im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung unter anderem Investitionen in den Ländern und Kommunen zur Weiterentwicklung des Radverkehrs vor Ort.

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