Recht, Sicherheit und Ordnung

Freies Parken auf vielen Plätzen am verkaufsoffenen Sonntag


Die verkaufsoffenen Sonntage im Dezember, am 15. Dezember und 29. Dezember, in der Zeit von 13 Uhr bis 18 Uhr, bieten den Besucherinnen und Besuchern die Möglichkeit, entspannt durch die Fußgängerzone zu bummeln, den Weihnachtsmarkt zu genießen und das Angebot des heimischen Einzelhandels zu unterstützen.

Wer mit dem Auto in Minden unterwegs ist, ist dann auf der Suche nach einem guten Parkplatz nahe der Fußgängerzone, weiß die Ordnungsbehörde der Stadt Minden. An diesen Sonntagen stehen kostenfrei viele Plätze zur Verfügung - beispielsweise auf Kanzlers Weide, auf dem Simeonsplatz, der Schlagde oder im Weserglacis. Weiter gibt es 300 gebührenpflichtige Flächen und auch Abstellmöglichkeiten in den geöffneten Parkhäusern (nicht kostenfrei).

In der Vergangenheit verzeichnete die Ordnungsbehörde der Stadt Minden an verkaufsoffenen Sonntagen eine deutliche Anzahl von Verkehrsverstößen. Fahrzeuge werden beispielsweise unbefugt auf Schwerbehindertenparkplätzen oder im absoluten Haltverbot abgestellt. Auch auf Gehwegen wird an stark frequentierten Tagen ohne Rücksicht auf die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen Halt gemacht. „Obwohl das Freihalten aufgrund des hohen Besucheraufkommens an diesem Tag gerade wichtig ist“, verdeutlicht die Ordnungsbehörde.

Aus diesen Gründen werden an den kommenden verkaufsoffenen Sonntagen erneut Verkehrskontrollen durchgeführt, kündigt die Stadtverwaltung an. Das Ordnungsamt appelliert daher an alle Autofahrer*innen, die ordnungsgemäßen, freien Parkmöglichkeiten zu nutzen. Dadurch könne bereits im Vorfeld ein Bußgeld vermieden werden. 

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