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Untersuchungsberechtigungsschein kann jetzt online beantragt werden


Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind für minderjährige Berufsanfänger*innen bestimmte ärztliche, für sie kostenfreie Untersuchungen vorgeschrieben. Als Nachweis der Kostenübernahme stellt die Meldebehörde der Stadt Minden (das Bürgerbüro) einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) aus. Seit dem 1. Oktober bietet das Land Nordrhein-Westfalen die Beantragung des Scheins als digitale Dienstleistung an.

Bisher war für die Beantragung eine persönliche Vorsprache nötig. Seit dem 1. Oktober kann der UBS mit der eID-Funktion des Personalausweises ganz einfach online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de  beantragt werden. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten wird der UBS innerhalb weniger Sekunden ausgestellt. Ärzte können die durchgeführten Untersuchungen anschließend automatisiert mit den Krankenversicherungen abrechnen. Die Beantragung des Untersuchungsberechtigungsscheines ist jedoch auch weiterhin nach vorheriger Terminvereinbarung im Bürgerbüro der Stadt Minden möglich.

Derzeit werden zahlreiche Anträge und Leistungen der Stadt Minden digitalisiert. In vielen Fällen schließt sich die Stadt Minden dabei guten Lösungen von Bund und Ländern an. „Damit können Bürger*innen und Unternehmen rund um die Uhr unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Wir freuen uns, mit dem Untersuchungsberechtigungsschein eine weitere Dienstleistung auch online anbieten zu können“, fasst Bürgermeister Michael Jäcke zusammen. Eine Übersicht über die Leistungen, für die Online-Dienste und digitale Angebote zur Verfügung stehen, findet sich unter https://www.minden.de/rathaus-service-zukunft/unsere-serviceleistungen/online-service/

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