Schulräume und Räume im Haus der Bildung können für schulfremde Zwecke überlassen werden, wenn dadurch die Bedürfnisse der Schulen nicht beeinträchtigt werden. Die Nutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
Wir bieten vielfältige Räume für schulische Bildungsangebote, aber auch für außerschulische Zwecke. Auch Vereine oder Gruppen mit sportlichen, kulturellen, weiterbildenden oder gemeinnützigen Zwecken sind bei uns herzlich willkommen. Weitere Schulräume sind auf Anfrage möglich.