„Kinder kosten Zeit und Geld“ sagt der Volksmund trefflich und es kann schnell existenziell bedrohlich werden, wenn Eltern sich trennen und der unterhaltspflichte Elternteil seinen finanziellen Beitrag nicht leistet. „Auf Alleinerziehende kommen dann viele Belastungen zu, die sie aber nicht allein stemmen müssen“, erläutert Jugendamtsleiter Eckhard Mohrmann. Deshalb sei es gut und wichtig, dass das Jugendamt mit seinen vielfältigen Angeboten getrenntlebenden Elternteilen mit Beratung und Unterstützung zur Seite stehe, sei es bei der Vaterschaftsfeststellung und Vaterschaftsanerkennung, bei der Ausgestaltung des Sorge- und Umgangsrechtes, beim Kindesunterhalt oder der Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für minderjährige Kinder von Alleinerziehenden. Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz hat ein Kind Anspruch auf Leistungen, wenn es bei einem seiner Elternteile lebt, der ledig, verwitwet oder geschieden ist oder dauernd getrennt lebt und von dem anderen Elternteil keine oder keine ausreichenden Unterhaltszahlungen für das Kind erhält.
Gegenwärtig unterstützt das Jugendamt der Stadt Minden rund 1.200 Kinder mit jährlich rund 3,8 Millionen Euro. 50 Prozent der Ausgaben werden vom Bund und Land erstattet, 50 Prozent trägt die Kommune selbst. Für ein Kind bis sechs Jahre werden bis zu 187 Euro monatlich an Unterhaltsvorschuss gezahlt, für ein Kind bis zwölf Jahre bis zu 252 Euro und für ein Kind bis 18 Jahre bis zu 338 Euro.
Bearbeitet wird der Unterhaltsvorschuss von vier Mitarbeiterinnen des Jugendamtes im Bereich Verwaltung Jugendhilfe. Diese kümmern sich auch um den sogenannten Rückgriff. Ist der unterhaltspflichtige Elternteil ganz oder teilweise leistungsfähig, wird er/sie durch die Unterhaltsvorschussstelle in Höhe des gezahlten Vorschusses in Anspruch genommen. Das heißt, dass die von der Stadt verauslagten Geldleistungen vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückgeholt werden.
„Letzteres nimmt häufig viel Zeit in Anspruch und leider versuchen Elternteile immer wieder, sich ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen“, weiß Eckhard Mohrmann. In Einzelfällen muss der Vorschuss vom leistungsfähigen Elternteil dann auch eingeklagt werden. Ziel ist und bleibt es, dass Eltern die Verantwortung für ihre Kinder selbst tragen - auch finanziell, ergänzt Mohrmann.
Weitere Informationen zu Zuständigkeiten, Öffnungszeiten und auch Formulare können auf der Internetseite der Stadt Minden www.minden.de unter dem Stichwort „Unterhalt“ abgerufen werden.