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Vergünstigter Eintritt in die Bäder – Stadt Minden will bedürftige Bürger*innen entlasten


Vor dem Hintergrund der im Jahr 2022 krisenbedingt gestiegenen Kosten für Energie und Lebensmittel hat die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) Anfang 2023 ein Unterstützungsprogramm in Höhe von 150 Millionen Euro erlassen. Mit dem „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ stehen den Kreisen und Kommunen Mittel zur Verfügung, damit insbesondere den Menschen aus einkommensarmen Haushalten, die von den aktuellen Entwicklungen besonders betroffen sind, im Schwerpunkt soziale Unterstützungs- und Hilfsangebote auch weiterhin zur Verfügung stehen. Diese sollen mit den Landesmitteln - soweit erforderlich - an eine veränderte Bedarfssituation angepasst werden.

Für eine Förderung – die Stadt Minden hat rund 740.000 Euro erhalten - können Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur seit Februar 2023 eine Bedarfsmeldung beim Bereich Soziales einreichen.

„Neben dem Ziel der Aufrechterhaltung des Betriebes von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur, können Bürgerinnen und Bürger auch über kommunale Verfügungsfonds beziehungsweise Härtefallregelungen direkt oder mittelbar unterstützt werden“, erläuterte die Leiterin des Bereiches Soziales, Ruth Georgowitsch, im Sozialausschuss am 21. Juni. Dies gelte insbesondere zur Vermeidung von Überschuldungen, Energiesperren und Wohnungsverlusten.

„So haben sich der Verwaltungsvorstand und der Bereich Soziales Gedanken gemacht, wie sie Bürger*innen im Transferleistungsbezug und mit wenig Einkommen aus diesen Mitteln entlasten können“, berichtet der Erste Beigeordnete Peter Kienzle. Einsparungen in solchen Familien erfolgten oft bei nicht zwingend notwendigen Ausgaben, weiß Kienzle. Ein Besuch im (Frei-)Bad führe schnell zu einem Loch in der Haushaltskasse und werde deswegen nicht oder weniger in Anspruch genommen. Nicht nur der sommerliche Spaßfaktor für die Kinder und Jugendlichen sowie Bewegung und Schwimmen spiele hier eine Rolle, sondern auch noch die Nutzung der Duschen in den Bädern, was wiederum Energie zu Hause spart.

So kam die Stadt zu dem Vorschlag, dass bei einer Beteiligung der Kosten am Eintritt für die Bäder, Personen aus einkommensschwachen Haushalten dort finanziell entlastet werden, wo meist am ehesten gespart werde – bei den Ausgaben für Freizeitangebote. Die einzige Voraussetzung für einen vergünstigten Eintritt in die Mindener Bäder ist, eine gültige Kundenkarte für das Weser-Werre-Ticket zu haben oder alternativ einen Leistungsbescheid vorzulegen. Die Kundenkarte für das Weser-Werre-Ticket erhalten Bezieher*innen von Bürgergeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kap. des Zwölften Sozialgesetzbuches), Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kap. des Zwölften Sozialgesetzbuches), Wohngeld, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Bürgerbüro der Stadt Minden.

Im Stadtgebiet Minden gibt es drei Bäder: das Fritz-Homann-Bad (Freibad – wird von einem Verein betrieben), das Melittabad (Mindener Bäder GmbH) und das Sommerbad Minden (Freibad – wird von einem Verein betrieben). Auf die Tages-Eintrittspreise, 10er-Karten und Saisonkarten aller drei Bäder sollen Inhaber*innen des Weser-Werre-Tickets und Menschen mit Leistungsbescheid nun ab dem 1. Juli 50 Prozent unbürokratisch eine Ermäßigung erhalten. „Das Konzept wurde in den vergangenen Wochen mit den Beteiligten abgestimmt“, so Ruth Georgowitsch.

„Die Ermäßigung kommt zur richtigen Zeit“, so Joachim Schmidt, Geschäftsführer der Mindener Bäder GmbH. „Zum einen, da die Eintrittspreise im Melittabad aufgrund der explodieren Energiekosten zum 1. Februar 2023 erhöht werden mussten, zum anderen, weil seit Mitte vergangener Woche der Außenschwimmerbereich - zunächst für die Sommermonate – aufgrund der gestiegenen Temperaturen für unsere Badegäste geöffnet werden konnte“, so Schmidt weiter. „Das ist ein Traum für Familien – passend zu den Sommerferien“, freut sich die Vorsitzende des Fördervereins Sommerbad e.V., Kathrin Kosiek. Und auch der Förderverein Fritz-Homann-Bad e-V. in Stemmer hat sich sofort bereit erklärt mitzumachen. „Wir unterstützen die Sache und freuen uns über jede Besucherin und jeden Besucher, die oder der das Angebot wahrnimmt“, so der Vorsitzende Wolfgang Lüftner.  

Dieser von der Verwaltung vorgeschlagenen, so genannten „Einzelfallhilfe“ im Rahmen des Stärkungspaktes NRW stimmten die Mitglieder des Sozialausschusses jetzt einstimmig zu. Die vergünstigten Tickets können ab dem 1. Juli 2023 erworben werden. Sofern Besucher*innen des Fritz-Homann-Bades und des Sommerbades Minden für die Freibadsaison 2023 vor dem 1. Juli eine Saisonkarte erworben haben, wird ihnen bei Nachweis der Berechtigung (Weser-Werre-Ticket/Leistungsbescheid) die Hälfte der Kosten für die Saisonkarte im jeweiligen Bad erstattet. Eine nachträgliche Erstattung ist bis zum 30. September 2023 möglich.

In einem Vertrag ist geregelt, dass die (Frei-) Bäder ab dem 1. Juli als Nachweis eine Statistik über die ausgegebenen vergünstigten Tickets führen. Namen werden dabei nicht erfasst. Nach Abschluss der Saison beziehungsweise beim Melittabad bis spätestens 15. Februar 2024 werden die Ausgaben per Rechnung gegenüber der Stadt geltend gemacht und eine Erklärung eingereicht. Die Träger*innen der drei Bäder erhalten dann den fehlenden Teil der gewährten vergünstigten Eintritte von der Stadt zurück, so der Bereich Soziales.

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