Das Jugendamt der Stadt Minden sucht Frauen und Männer, die sich als Jugendschöffe am Amtsgericht oder am Landgericht Bielefeld einbringen möchten. Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Minden insgesamt 31 Bürgerinnen und Bürger, die am Amtsgericht Minden oder am Landgericht Bielefeld als Vertreter*in des Volkes an der Rechtsprechung in Jugendstrafsachen teilnehmen. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt nimmt das Jugendamt entgegen. Diese Aufgabe ist ehrenamtlich.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Aus den Bewerbungen wird eine Vorschlagsliste erstellt, die mindestens doppelt so viele Personen enthalten muss, wie später als Jugendschöffen eingesetzt werden. Diese Vorschlagsliste wird anschließend im Jugendhilfeausschuss der Stadt beschlossen und beim Amtsgericht eingereicht. Der dort eingesetzte Schöffenwahlausschuss wählt dann in der 2. Jahreshälfte die für das Amtsgericht und Landgericht vorgesehenen Jugendschöffen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Minden wohnen, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre alt sein sowie die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige – zum Beispiel Richter*innen, Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer*innen, Strafvollzugsbedienstete etc. - und Religionsdiener können nicht zu Schöffen gewählt werden.
Bewerber*innen für das Jugendschöffenamt sollen möglichst in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Ihre Qualifikation sollen sie in ihrer Bewerbung verdeutlichen. Des Weiteren sollten Schöffinnen und Schöffen über soziale Kompetenz verfügen, das heißt, das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von den Bewerber*innen werden zudem Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind hingegen für das Amt nicht erforderlich.
Das Verfahren für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen im Erwachsenstrafrecht ist ähnlich, hier sind allerdings die Bewerbungen beim Rechtsamt der Stadt Minden einzureichen und die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Vorschlagsliste, die dann ebenfalls dem Schöffenwahlausschuss des Amtsgerichtes vorgelegt wird.
Weitere ausführliche Informationen zum Schöffenamt können auf der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden. Dort finden Interessierte auch das Bewerbungsformular für das Jugendschöffenamt beziehungsweise ein Bewerbungsformular für Schöffen in allgemeinen Strafsachen gegen Erwachsene.
Bewerbungen für das Jugendschöffenamt sind an das Jugendamt der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, zu richten. Ansprechpartnerin ist Sylvia Schlosshardt, Telefon 0571 89-355, E-Mail: s.schlosshardt@minden.de.