Vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und den dadurch weiter steigenden Preisen für Energie und Lebensmittel gewährt das Land Nordrhein-Westfalen den Kreisen, den kreisfreien Städten sowie den kreisangehörigen Städte und Gemeinden von Januar bis Dezember 2023 Unterstützungsleistungen. Anträge können jetzt gestellt werden.
Viele Menschen, vor allem mit geringem Einkommen, sorgen sich um die Sicherung ihres täglichen Bedarfs, aber auch Einrichtungen der sozialen Infrastruktur stehen vor großen Herausforderungen, so das Land. Die zusätzliche finanzielle Unterstützung diene im Schwerpunkt der Aufrechterhaltung des Betriebs von Einrichtungen der sozialen Infrastruktur sowie der Anpassung an den erhöhten Bedarf und auch einer zunehmenden Inanspruchnahme von Angeboten durch Bürgerinnen und Bürger.
Die Landesregierung sieht - ergänzend zu den Maßnahmen des Bundes - weiteren Handlungsbedarf und stellt daher im Rahmen des „Stärkungspakts Nordrhein-Westfalen – gemeinsam gegen Armut“ für das Jahr 2023 rund 150 Millionen Euro zur Verfügung. Minden erhält 740.000 Euro. Die Unterstützungsleistungen, die sich in ihrer Höhe an der Zahl der Mindestsicherungsbeziehenden bemisst, können die Städte und Gemeinden entweder selbst für eigene Einrichtungen der sozialen Infrastruktur verwenden und/oder ganz oder teilweise an Dritte im Wege der Beleihung weitergeben.
Unter Mindestsicherungsleistungen sind finanzielle Hilfen des Staates gemeint, die zur Sicherung des sozioökonomischen Existenzminimums an leistungsberechtigte Personen gezahlt werden. Dazu zählen SGB-II-Leistungen, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII sowie Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Beratungsstellen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur können bis zum 3. März 2023 eine Bedarfsmeldung beim Bereich Soziales einreichen. Im Anschluss entscheidet der Sozialausschuss über die Verteilung der Gelder.
Die Stadt Minden informiert auf einer Internetseite www.minden.de/staerkungspakt über die Sonder-Leistung und über Möglichkeiten, Unterstützung zu erhalten. Auf der Internetseite finden die Einrichtungen auch die erforderliche Bedarfsmeldung.
Weitere Informationen zum Stärkungspakt gibt es hier: https://www.mags.nrw/staerkungspakt-nrw