Update: Aktuelle Pressemitteilung vom 30. Dezember mit Informationen zu den Gebieten der Wasserbeschaffungsverbände.
Betroffen ist nach derzeitiger Erkenntnis das gesamte Stadtgebiet mit Ausnahme der rechten Weserseite mit den Stadtteilen Dankersen, Leteln, Aminghausen, Päpinghausen, Meißen, und Rechtes Weserufer sowie das Johannes Wesling Klinikum.
Aufgrund der Belastung des Trinkwassers mit Keimen, die Durchfälle und andere Erkrankungen hervorrufen können, hat das Gesundheitsamt ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen. Im Interesse Ihrer eigenen Gesundheit ruft Sie das Gesundheitsamt auf, die nachfolgenden Informationen gründlich zu lesen und die Empfehlungen zu befolgen. Sobald die Ursachen der Störung und der Belastung des Trinkwassers gefunden und behoben wurden, werden Sie über die Aufhebung des Abkochgebotes wieder informiert. Bitte informieren Sie auch Ihre Nachbarn über das Abkochgebot, damit die Information sicher bei allen Betroffenen ankommt.
Nähere Informationen finden alle Bürger*innen auf der Internetseite www.minden.de/trinkwasser – auch zu einem Bürgertelefon, das die Stadt Mindern noch einrichten wird.
A) Für welche Nutzungszwecke ist ein Abkochen unbedingt erforderlich?
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird sowie für das Reinigen von Lebensmitteln, Geschirr und Gefäßen; alternativ kann auf abgepacktes Mineral- oder Tafelwasser zurückgegriffen werden, keinesfalls darf selbst gefertigtes Mineralwasser Verwendung finden.
Achtung heißes Wasser: Verbrühungsgefahr! Insbesondere Kinder und alte und kranke Menschen nehmen häufig die hohe Temperatur nicht wahr. Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie Kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden.
Hinweis: Für Kranke oder Menschen mit eingeschränkter Immunabwehr gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln, die Sie bitte bei Ihrem behandelnden Arzt erfragen.
B) Was muss ich tun, um Wasser ausreichend abzukochen?
Das Abkochen des Wassers verfolgt den Zweck, die ggf. darin enthaltenden Krankheitskeime weitgehend abzutöten. Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Für die meisten Anwendungszwecke sollten Sie dann noch solange weiter warten bis das Wasser nur noch handwarm ist, um Verbrühungen zu vermeiden.
C) Für welche Nutzungszwecke kann ich auf das Abkochen notfalls verzichten, wenn die Nutzer darüber ausreichend informiert sind?
Für andere Zwecke kann im Ausnahmefall – aus Gründen der praktischen Handhabung – für einen kurzen Zeitraum auf ein Abkochen verzichtet werden, wenngleich dies grundsätzlich mit einem leicht erhöhten Infektionsrisiko verbunden sein kann:
- Geschirrspülen in Spülmaschinen, wenn die Temperatur auf ≥ 60 °C einstellbar ist und/oder bei Geräten mit Hitzetrocknung.
- Wäschewaschen in Waschmaschinen bei mindestens 40 °C.
- Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden sollten durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.
- Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen.
Weitere Maßnahmen zur Desinfektion des Wassers werden ergriffen. Sobald das Wasser wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung entspricht, wird unverzüglich eine Information erfolgen. Bis zu dieser Information ist unbedingt das Abkochgebot einzuhalten.