Ab Anfang kommender Woche werden die Türen des Rathauskomplexes und der weiteren Dienststellen der Stadtverwaltung wieder geöffnet. Die Verwaltung hält grundsätzlich an der seit mehr als zwei Jahren bewährten Regelung fest, dass für Kund*innengespräche und sonstige Anliegen vorher ein Termin in der betreffenden Fachdienststelle zu vereinbaren ist. Dringende Anliegen, für die eine vorherige Terminvereinbarung nicht möglich war, können aber wieder spontan erledigt werden.
„Wir haben die Erfahrung gemacht, dass diese Praxis mit Terminvereinbarung die Wartezeiten erheblich verkürzt hat – zum Vorteil der Kund*innen und auch für mehr Verlässlichkeit und Planbarkeit auf beiden Seiten“, sagt Bürgermeister Michael Jäcke. „Trotz geschlossener Türen wurden seit März 2020 alle Angelegenheiten der Bürger*innen im Rathaus bearbeitet“, macht Jäcke deutlich. Die Mindener*innen konnten jederzeit per E-Mail, in telefonischer Rücksprache oder auch im persönlichen Gespräch ihre Anliegen in der jeweiligen Dienststelle vorbringen. Persönliche Gespräche liefen nach dem Rendezvous-System. Die Besucher*innen haben einen Termin vereinbart, wurden am jeweiligen Eingang abgeholt und zum Ende des Termins auch wieder zur Tür gebracht.
„Dieses Rendezvous-System wird mit der Öffnung der Rathaustüren aufgegeben“, teilt Andreas Fabry, Leiter des Fachbereiches Personal und Organisation, mit. Eine Besonderheit besteht lediglich vorerst noch im Bürgerbüro. Dort werden wegen des hohen Kund*innen-Aufkommens direkt vor der Bürotür des Bürgerbüros noch durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter die vereinbarten Termine gecheckt und etwaige Notfälle geregelt. „In ganz dringenden Angelegenheiten muss damit gerechnet werden, länger warten zu müssen oder es kann alternativ doch ein kurzfristiger Termin vereinbart werden“, erläutert Fabry.
An den geöffneten Eingängen der Dienstgebäude werden wegen der laufenden Sanierungsarbeiten Pläne aufgehängt, die darstellen, wo derzeit welche Dienststelle zu finden ist. Neben dem Rathauskomplex, der seit Juli 2019 saniert wird, sind die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung auch im Regierungsgebäude am Weserglacis (u.a. Jugendamt und Standesamt) sowie im ehemaligen Sparkassen-Gebäude (Kleiner Domhof 6-8), im Gebäude der Deutschen Bank (hier u.a. die Bauberatung) untergebracht. Es wird in den kommenden Monaten weitere Umzüge geben. Dann werden auch die Interimsstandorte Lindenstr. 36 (Gebäude Technikerkrankenkasse) und Marienglacis 9 (ehemals Schmidt-und Erdsiek – Versicherungsbüro) nach und nach belegt.
„Wir empfehlen daher den Bürger*innen, die nicht sicher sind, wo sie hin müssen, vorher in der Zentrale unter +49 571 89-0 oder in der jeweiligen Dienststelle anzurufen“, rät Fabry. So könne erfragt werden, wo die gesuchte Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter zu finden sind. Unnötige Wege könnten dadurch vermieden werden, weil zum Beispiel der Eingang am Markt (Historisches Rathaus) und auch der bekannte Haupteingang (Bürgerhalle, Kleiner Domhof 17) wegen der Baumaßnahme derzeit nicht geöffnet sind. Bürger*innen können auch die Internetseite www.minden.de/standorte zur Orientierung nutzen.
Weiter Maskenpflicht
Im Rathaus und in allen anderen Dienststellen der Stadtverwaltung (Ausnahmen: in Kitas ist die Maskenpflicht aufgehoben; im Rettungsdienst und auf der Feuerwache gelten eher strengere Regeln) besteht beim Betreten für Bürger*innen weiter die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Im Kund*innenkontakt tragen dann auch die Beschäftigten eine Maske. Bei Begegnungen auf den Fluren und in Wartebereichen sollte zudem mindestens 1,50 Meter Abstand gehalten werden. Eine 3G-Regel gibt es nicht mehr.
Aber: „Eine Stadtverwaltung mit zum Beispiel dem Bürgerbüro, der Ausländerbehörde, der Ordnungsbehörde und dem Fachbereich Soziales sowie auch andere Einheiten – wie die Feuerwehr und die Städtischen Betriebe – bieten Leistungen, die es sonst nirgendwo gibt und die kein privater Anbieter ersetzen kann“, gibt Jäcke zu bedenken. Vor dem Hintergrund, alle Leistungen weiter sicher zu gewährleisten, müsse „die kritische Infrastruktur Stadtverwaltung“ vor größeren Ausfällen geschützt werden, führt der Bürgermeister weiter aus. Es gehe um eine vernünftige Balance zwischen Öffnung und Absicherung der Funktionsfähigkeit. Diese Balance sehe er am besten gewährleistet durch den erprobten sicheren Schutz des Maske-Tragens im ansonsten geöffneten Rathaus.
Mit der Beibehaltung der Maskenpflicht übt die Stadt Minden damit das in der Coronaschutzverordnung des Landes NRW verankerte Hausrecht aus.
Für Gremiensitzen wie Rat und Ausschüsse gibt es ab Montag, 16. Mai, die Regel, dass das Tragen von Masken weiter dringend empfohlen wird, sich aber jede Person - wenn die Abstände eingehalten werden, freiwillig entscheiden kann, ob Maske getragen wird oder nicht. Bei Abständen von weniger als 1,50 Meter zwischen den Plätzen der Ausschussmitglieder und Zuschauer*innen besteht in Gremiensitzungen weiter Maskenpflicht.
Bürgerbüro
Das Bürgerbüro wird wegen des hohen Besucher*innenaufkommens direkt am Eingang zum Büroraum die Terminvereinbarungen der Kund*innen prüfen und eventuelle Notfälle regeln. Für die Terminvereinbarung selbst stehen den Kund*innen verschiedene Wege, zum Beispiel online unter www.minden.de/terminvereinbarung, per E-Mail buergerbuero@minden.de oder per Telefon 0571 89-888, zur Verfügung. Auch werden Besucher*innen mit einem Termin gebeten, möglichst pünktlich zu erscheinen, damit alle Anliegen zügig abgewickelt und damit längere Wartezeiten vermieden werden können.
Bereich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Der Bereich Soziales weist darauf hin, dass wegen des hohen Arbeitsaufkommens außerhalb der Öffnungszeiten keine Vorsprachen in Anliegen zum Asylbewerberleistungsgesetz erfolgen können. Der Bereich ist erreichbar im ehemaligen Gebäude der Sparkasse (Kleiner Domhof 6): montags, dienstags, donnerstags und freitags jeweils von 8 Uhr bis 12.30 Uhr und zusätzlich donnerstags von 14 bis 18 Uhr.
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de
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