Die Wahl für den Landtag in Nordrhein-Westfalen geht in den Endspurt. Die Stadt Minden bittet daher alle Wahlberechtigten, die jetzt noch Briefwahl beantragen möchten, dieses schnellstmöglich in die Wege zu leiten. Wie bei der Bundestagswahl im Herbst 2021 ist auch bei dieser Wahl der Anteil der Briefwähler*innen hoch. Bislang (Stand: 4. Mai vormittags) sind rund 15.250 Anträge beim Team Wahlen eingegangen.
„Wir empfehlen aufgrund der Postlaufzeiten, die Anträge bis spätestens Mittwoch, 11. Mai, zu stellen. Das ist zum einen online über das Bürgerserviceportal, per QR-Code oder schriftlich mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich“, weiß Ralf Wilkening, Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden. Auch persönlich können Anträge beim Wahlbüro gestellt werden. Dazu ist eine Terminabsprache unter Telefon + 49 571 89-287 notwendig. Das Wahlbüro ist im Regierungsgebäude am Weserglacis, Weserglacis 2, 32423 Minden, zu finden.
Damit alle Wahlberechtigten in Minden am 15. Mai ihre Stimme bei der Landtagswahl abgeben können, sei es wichtig zu wissen, dass die Beantragung eines Wahlscheines nur noch bis Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr, möglich ist. Nur in Ausnahmefällen und im Falle einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann der Antrag auf Briefwahl noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden. Die rosafarbenen Umschläge mit dem Wahlschein und den Stimmzetteln (im blauen Umschlag) können auch noch am Wahlsonntag, bis spätestens 18 Uhr, im Briefkasten des Rathauses (Kleiner Domhof 17) eingeworfen werden.
Die Stadt Minden bittet außerdem alle Wähler*innen, die Briefwahlunterlagen schon beantragt und bis jetzt noch nicht erhalten haben, sich beim Wahlbüro unter Telefon + 49 571 89-287 oder per E-Mail an briefwahl@minden.de zu melden. In der Regel sollten Briefwahlunterlagen innerhalb von drei Werktagen, nachdem der Antrag gestellt wurde, ankommen. Die Ersatzausstellung eines Wahlscheines - bei Verlust auf dem Postweg - ist gesetzlich nur bis Samstag, 14. Mai, 12 Uhr, möglich. Wer sich erst danach meldet und stattdessen am 15. Mai in ein Wahllokal geht, kann sein Wahlrecht dann nicht mehr ausüben, teilt die Stadtverwaltung mit.
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de