Aufgrund der Corona-Pandemie konnten in den vergangenen beiden Jahren keine Osterfeuer/Brauchtumsfeuer stattfinden. Nach den aktuellen Bestimmungen der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geht die Stadt Minden davon aus, dass die traditionellen Osterfeuer in diesem Jahr wieder stattfinden dürfen.
Zugangsbeschränkungen gibt es nach derzeitiger Rechtslage keine. Allerdings wird das Tragen mindestens einer medizinischen Maske - auch im Freien - überall dort empfohlen, wo der Mindestabstand untereinander nicht eingehalten werden kann. Änderungen der Coronaschutzverordnung in den nächsten Wochen sind von den Veranstaltern zu beachten.
An den grundsätzlichen Durchführungs- und Sicherheitsbestimmungen hat sich zu den Vorjahren nichts geändert, wie zum Beispiel das Einhalten von Mindestabständen zu Gebäuden, erlaubtem Brennmaterial und Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr.
Die in Minden geplanten Osterfeuer sind bitte bis spätestens zum 28. März 2022 bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden anzumelden. Der Anmeldevordruck und das dazugehörige Merkblatt sind hinterlegt unter www.minden.de (Such-Stichwort: „Osterfeuer“) oder können angefordert werden bei André Donnecker unter ordnungsbehoerde@minden.de, 0571-89 810.
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