Auf dem Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs und Gaswerks in Minden werden ab 23. März 2022 elf neue Grundwassermessstellen errichtet. Die Arbeiten, die bis Ende Frühjahr 2022 abgeschlossen sein sollen, erfolgen im Auftrag des AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung in Abstimmung mit der Stadt Minden und dem Kreis Minden-Lübbecke. Da sich zehn der elf geplanten Messstellen auf einer ehemaligen Bombardierungsfläche befinden, beginnt das beauftragte Bohrunternehmen nun mit den Arbeiten, nachdem mit der Bezirksregierung Arnsberg eine Abstimmung hinsichtlich der Kampfmittelerkundung erfolgt ist. Das Gelände des ehemaligen Güterbahnhofs und Gaswerks war bereits in den Jahren 2016/2017 durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst Arnsberg auf Blindgängerverdachtspunkte untersucht worden.
An zwei Verdachtspunkten konnte nach näherer Untersuchung jedoch Entwarnung gegeben werden. Doch auch ohne konkreten Verdacht auf Kampfmittel dürfen Bodeneingriffe auf der ehemaligen Bombardierungsfläche nur mit der nötigen Vorsicht erfolgen. Aus dem Grund wird die Errichtung der Grundwassermessstellen auch durch eine weitere Kampfmittelerkundung begleitet, erläutert Frank Backhoff vom Bereich Stadtplanung und Umwelt der Stadt Minden.
Die aus den neuen Grundwassermessstellen gewonnenen Erkenntnisse fließen in die nachfolgende Sanierungsuntersuchung ein. Diese erfolgt zunächst in Form einer Defizitanalyse vorliegender Gutachten, an die sich bei Erfordernis ergänzende Untersuchungen anschließen. Die dafür notwendigen gutachterlichen Leistungen werden im Frühjahr 2022 vom AAV ausgeschrieben. Nach Abschluss der Sanierungsuntersuchung – voraussichtlich Mitte 2023 – erfolgt die Ausarbeitung eines Sanierungsplans. Ab 2024 sollen dann der Gebäuderückbau und die eigentliche Altlastensanierung auf dem Gelände beginnen.
Hintergrund
Die rund 43.000 m² große Fläche liegt auf der rechten Weserseite, etwa 1,3 km nordöstlich des Stadtzentrums von Minden. Ab 1847 wurden auf dem Areal Werkstätten und Betriebsanlagen des Mindener Bahnhofs errichtet. Bereits ab 1880 entwickelte sich dort ein Güterbahnhof, der in den 1970er Jahren zum zentralen Knotenpunkt der Güterabfertigung im Kreis Minden-Lübbecke ausgebaut wurde. 1997 wurden der Güterbahnhof und die letzten Bahnbetriebswerkstätten geschlossen; seitdem liegt das Areal brach. Auf einer ca. 7.000 m² großen Teilfläche im Nordwesten befand sich von 1868 bis 1933 außerdem ein städtisches Gaswerk mit Ammoniakfabrik sowie ein Gasometer.
In früheren Gutachten zur Altlastensituation wurden speziell auf dem ehemaligen Gaswerksgelände Verunreinigungen durch PAK, Cyanide und Kohlenwasserstoffe festgestellt. Dafür wurden im Bereich des Gaswerks und des Güterbahnhofs seit 1998 bereits zwölf Grundwassermessstellen errichtet, die jetzt durch die elf neuen Grundwassermessstellen ergänzt werden.
Zukunft des Geländes
Die Stadt Minden plant – zusammen mit Investoren aus der Wirtschaft und mit Unterstützung des Kreises Minden-Lübbecke – auf dem Areal eine Multifunktionshalle samt Nebenanlagen zu errichten, die insbesondere für Kultur- und Sportveranstaltungen aber auch für Messen und dergleichen genutzt werden kann.
AAV – Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
Der AAV ist ein bundesweit einzigartiges Kompetenzzentrum für Flächenrecycling und Altlastensanierung, in dem Land, Kommunen und Wirtschaft partnerschaftlich zusammenarbeiten. Durch ein Landesgesetz 1988 gegründet, beseitigt die unabhängige, selbstverwaltete Körperschaft des öffentlichen Rechts überall dort Altlasten in Boden und Grundwasser, wo ein Verursacher der Verunreinigungen zum Beispiel nicht haftbar gemacht werden kann. So schützt der AAV Mensch und Umwelt vor Gefahren. Und macht zugleich wertvolle, meist attraktiv gelegene und gut erschlossene Flächen neu nutzbar. Damit unterstützt der AAV die Landesregierung wirkungsvoll bei ihrem Ziel, den Verbrauch von Natur- und Freiflächen zu reduzieren. Der Verband ist bei den Projekten in der Regel Maßnahmenträger und bringt neben seinem in über 30 Jahren erworbenem Know-how bis zu 80 % der Finanzierung auf.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichtmitgliedern – dem Land NRW und den Kommunen – haben sich dem Verband auf freiwilliger Basis Unternehmen angeschlossen. Sie unterstützen damit die gesamtgesellschaftlich wichtigen Aufgaben des AAV und profitieren zugleich von den Erfahrungen sowie dem Sachverstand des interdisziplinären AAV-Teams, das die Unternehmen rechtlich und fachlich unterstützt.
Ansprechpartnerin: Sabine Schidlowski-Boos, Telefon: 02324 5094-30 mobil: 0172 6601827, Telefax: 02324 5094-70 E-Mail: s.boos@aav-nrw.de, Internet: www.aav-nrw.de