Ein verkehrsberuhigter Bereich – umgangssprachlich oft fälschlicherweise als „Spielstraße“ bezeichnet – wird durch ein rechteckiges, blaues Schild gekennzeichnet, auf dem spielende Menschen, ein Haus sowie ein Auto abgebildet sind. Die meisten Verkehrsteilnehmer*innen haben dieses Schild schon einmal gesehen. Aber wissen sie auch, welche Verkehrsregeln gelten? Hier ein kurzer Überblick über die Eigenschaften und Verkehrsregeln eines verkehrsberuhigten Bereichs.
Zuallererst werden verkehrsberuhigte Bereiche anders gestaltet als andere Straßen. Bei der Gestaltung werden besondere Materialien und Bauweisen verwendet. Es gibt im Regelfall keine Bordsteine und keine Gehwege und die Oberfläche wird nicht asphaltiert, sondern gepflastert. Außerdem werden Bauminseln und Pflanzenbeete angelegt, um so die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.
Verkehrsberuhigte Bereiche unterscheiden sich aber nicht nur optisch von anderen Straßen, sondern auch bezüglich der Verkehrsregeln. In einem verkehrsberuhigten Bereich gibt es keine Trennung der Verkehrsarten. Das bedeutet, alle Verkehrsteilnehmer*innen nutzen dieselbe Fläche, denn Gehweg und Fahrbahn sind optisch nicht voneinander abgegrenzt. Dennoch ist zu beachten, dass die Verkehrsarten keinesfalls gleichberechtigt sind. Fußgänger*innen haben Vorrang und dürfen verkehrsberuhigte Bereiche in ihrer ganzen Breite benutzen. Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern, wenn nötig, muss gewartet werden. Fahrzeuge in verkehrsberuhigten Bereichen dürfen jedoch durch Fußgänger*innen auch nicht unnötig behindert werden. Sollten zum Beispiel gerade Kinder in einem verkehrsberuhigten Bereich spielen und es nähert sich ein Auto, müssen die spielenden Kinder eine Fahrgasse bilden und das Fahrzeug vorbei lassen.
Da Kinder Geschwindigkeiten und Bremswege (noch) nicht richtig einschätzen können, ist es wichtig, besonders aufmerksam zu sein und das richtige Tempo einzuhalten. Wer in einem verkehrsberuhigen Bereich ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Dies gilt sowohl für Kraftfahrzeuge, als auch für Fahrräder. Für Schrittgeschwindigkeit gibt es in der Straßenverkehrsordnung jedoch keine Definition. Auch die Rechtsprechung ist sich bei diesem Thema nicht einig. Das hat zur Folge, dass die Oberlandesgerichte in den verschiedenen Bundesländern – teilweise auch innerhalb eines Bundeslandes – zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Folgt man dem aktuellsten Urteil aus Nordrhein-Westfalen, so spricht man bei bis zu 10 km/h von Schrittgeschwindigkeit. Wenn diese Geschwindigkeit in verkehrsberuhigten Bereichen nicht eingehalten wird droht ein Bußgeld.
Weiterhin gibt es auch für den ruhenden Verkehr Besonderheiten, die beachtet werden müssen. In verkehrsberuhigten Bereichen darf ausschließlich in gekennzeichneten Flächen geparkt werden. Die Nutzung dieser Flächen kann allerdings durch den Einsatz von Verkehrszeichen beschränkt werden, sodass die Parkfläche zum Beispiel nur für bestimmte Verkehrsarten oder für eine bestimmte Zeit freigegeben ist. Außerhalb der gekennzeichneten Flächen ist das Halten nur zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen erlaubt, solange dadurch niemand behindert oder gefährdet wird.
Zudem gelten besondere Vorfahrtsregeln bei dem Herausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich. Dass der Bereich endet, ist an dem durchgestrichenen blauen Schild zu erkennen. Wer aus einem solchen Bereich herausfährt, muss den Fahrzeugen auf der durchgehenden Fahrbahn sowie Fußgänger*innen vor der Ausfahrt Vorfahrt gewähren. Es gelten somit die gleichen Vorfahrtsregelungen wie beim Verlassen eines Grundstückes. Wichtig zu wissen: Das Verkehrszeichen 325.2 „Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs“ muss nicht unmittelbar an der Einmündung aufgestellt sein, damit diese Vorfahrtsregeln gelten. Das Verkehrsschild kann auch bis zu 30 Meter von der Einmündung entfernt stehen.
Zuallerletzt noch die Antwort auf die Frage: „Was ist eine Spielstraße?“. Eine Spielstraße ist mit den Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ und das Zusatzzeichen 1010-10 „Kinderspielen auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen erlaubt“ gekennzeichnet. Die Spielstraße ist somit allein für spielende Kinder und Fußgänger*innen gedacht. Weder motorisierte Fahrzeuge noch Fahrradfahrer*innen dürfen in einer Spielstraße fahren oder parken. Spielstraßen sind in Deutschland extrem selten zu finden und werden meistens nur zeitlich begrenzt eingerichtet.