Tempo 30: Minden schließt sich bundesweiter Initiative an


Minden sagt ja und schließt sich der bundesweiten Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ an. Einen entsprechenden Beschluss fasste am vergangenen Mittwoch (2. Februar) mit großer Mehrheit der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verkehr. Auch die Stadt wünsche sich mehr Handlungsfähigkeit bei der Entscheidung, Tempo 30-Zonen einzurichten, hob Malte Wittbecker, Leiter des Bereiches Stadtplanung, in seiner Einführung hervor. „Die geltenden rechtlichen Grundlagen der Straßenverkehrsordnung schränken uns ein“, so Wittbecker weiter.

Minden sei die erste Stadt in Ostwestfalen, die der Initiative - gestartet von mehreren größeren Städten in der gesamten Bundesrepublik - beitritt, ergänzte der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian. Je mehr Städte sich anschließen, umso größer werde der Druck auf das Bundesverkehrsministerium. Dieses hat es in der Hand, die geltenden Grundlagen in der Straßenverkehrsordnung zu ändern.

Die Kommunen sollen künftig innerorts die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Kilometer pro Stunde für einzelne Straßen – unabhängig von besonderen Gefahrensituationen – anordnen können, so das Ziel der Initiative.  Bisher sei es – mit Ausnahmen – meist nur vor Schulen, Kitas und Seniorenheimen möglich, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen. „Das haben wir auch, wo wir es konnten, in Minden umgesetzt“, so Bursian im Ausschuss weiter.

In der folgenden Diskussion gab es Zuspruch von fast allen Fraktionen für die Städteinitiative. Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen verwiesen auf eine bereits seit den 1980er Jahren geführte Diskussion zu diesem Thema. Es sei bewiesen, dass Tempo 30 – statt 50 – die Unfallgefahr deutlich verringere und es zudem weniger Lärm sowie Abgase gebe. Die Fraktion sprach sich für Tempo 30 im gesamten Stadtgebiet aus. Es brauche ein Konzept, in welchen Bereichen und auf welchen Straßen es sinnvoll sei, die Geschwindigkeit zu reduzieren, lautete ein weiterer Vorschlag aus der politischen Diskussion.

„Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen soll nicht zu Verdrängungseffekten mit einer erhöhten Belastung untergeordneter Straßen führen. Hier erreichen uns auch gerade in den schon bestehenden Tempo 30-Zonen immer wieder Beschwerden, dass diese Zonen als Schleichwege genutzt werden“, so Bursian. Von daher sollte es aus seiner Sicht nicht zu einer pauschalen Herabsetzung der Geschwindigkeit in Minden kommen, sondern es müsse eine Abwägung verschiedener Aspekte geben.

Es gibt bereits Modellprojekte zu der Frage, wie es sich auf den Straßenverkehr in Kommunen auswirkt, wenn ein generelles Tempolimit von 30 km/h angeordnet wird und nur auf Hauptverkehrsstraßen Tempo 50 gilt. In Freiburg im Breisgau wurde bereits ein solcher Versuch gestartet. Damit will die Stadt erproben, wie eine allgemeine Tempo 30-Zone innerorts funktionieren würde und welche Einflüsse damit einhergehen.

Allgemeine Informationen zu Tempo-30-Zonen
Die Voraussetzungen für die Anordnung einer Tempo-30-Zone sind in § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung geregelt. Eine Tempo-30-Zone darf sich nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) erstrecken. Ausgenommen sind zudem sämtliche mit dem Zeichen 306 versehene Vorfahrtstraßen.

30er-Zonen dienen vorrangig der Verkehrssicherheit und sollen Unfällen vorbeugen. Sie befinden sich insbesondere in Wohngebieten und überall dort, wo sich viele Fußgänger und Radfahrer bewegen. Häufig sind sie auch der Nähe von Kindergärten oder Schulen zu finden. Anders als die generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h für das Fahren innerorts, sind Tempo-30-Zonen explizit ausgewiesen.

Der Beginn einer solchen Zone ist durch das Schild „30-Zone“ ausgezeichnet, das Ende wird durch ein entsprechendes weiteres Schild gekennzeichnet. Häufig sind in 30er-Zonen zusätzlich Markierungen auf der Straße aufgebracht, dabei handelt es sich jedoch lediglich um einen Hinweis auf die bestehende Richtlinie. Die Verkehrsschilder gelten auch ohne Fahrbahnmarkierung als verbindliche Vorgabe. Andersherum hat nur eine Fahrbahnmarkierung - ohne begleitende Schilder - keine rechtliche Bindung.

Ein charakteristisches Merkmal, welches Tempo 30-Zonen auszeichnet, ist die Vorfahrtregel rechts vor links. Diese wurde vielerorts – auch in Minden - durch die Markierung von Wartelinien (Verkehrszeichen 341) hervorgehoben.  Seit einigen Jahren ist die Markierung von Wartelinien für diesen Fall jedoch nicht mehr vorgesehen - die Bezirksregierung Detmold erlaubt sie allerdings noch. Da die Wartelinien punktuell die Geschwindigkeit der Geradeausfahrenden etwas verringern, werden sie in Minden weiterhin eingesetzt.

Tempo-30-Zonen wurden in Minden als Maßnahme aus dem Verkehrsentwicklungsplan (VEP aus dem Jahr 1996) in den Folgejahren im gesamten Stadtgebiet verteilt eingeführt. Die Umsetzung erfolgte in den meisten Fällen nach dem Vorschlag des VEP überwiegend durch eine reine Beschilderung und ohne weitere bauliche Maßnahmen. Bauliche Maßnahmen werden sukzessive vorgenommen, wenn die Straßen wesentlich verändert werden, das heißt, wenn die Straßen in der Straßenbauliste des Fachbereich 5 oder den SBM aufgenommen wird. Einige Maßnahmen - zum Beispiel der Einbau von Berliner Kissen- wurden ergänzend unter Inanspruchnahme von Fördermitteln umgesetzt.


Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de