Das Schulbüro der Stadt Minden informiert, dass das Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I und II in der Stadt Minden für das Schuljahr 2022/2023 in der Zeit vom 14. Februar 2022 bis zum 25. Februar 2022 stattfindet.
Aufgenommen werden:
- Schüler*innen nach dem 4. Schuljahr (alle Schulen)
- Absolvent*innen der Klasse 10 der Hauptschule und Realschule sowie anderer Schulformen, die die Fachoberschulreife vermitteln, mit einem zu erwartenden Qualifikationsvermerk für die gymnasiale Oberstufe (Gesamtschulen und Gymnasien)
Für die Anmeldung werden benötigt:
- Bescheinigung von der Grundschule für die Aufnahme inklusive Anmeldeschein
- das Halbjahreszeugnis (Original und eine Kopie) der Klasse 4
- bei Aufnahme in die Klasse 5: das Familienstammbuch (Geburtsurkunde), bei nicht deutscher Geburtsurkunde auch der Kinderausweis
- bei Aufnahme in Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (EF): ein Lebenslauf des/der Schüler*in, die letzten Schulzeugnisse (Originale und Kopien) und das Familienstammbuch (Geburtsurkunde)
- Nachweis für die Masernschutzimpfung
- gegebenenfalls Vollmacht der/des Erziehungsberechtigten (siehe nachfolgenden Hinweis)
Wichtiger Hinweis:
Aufgrund der anhaltenden Pandemie kann nur ein Elternteil mit dem Kind das Anmeldegespräch wahrnehmen. Es ist zu beachten, dass beide Erziehungsberechtigten die Anmeldung unterschrieben haben oder eine entsprechende Vollmacht der/des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten vorzulegen ist. Weiterhin ist für das persönliche Anmeldegespräch ein 3G-Nachweis notwendig (geimpft, genesen oder getestet). Kinder gelten durch die regelmäßigen Testungen an den Schulen als getestet und benötigen keinen Nachweis.
In der Infobox auf der rechten Seite gibt es einen Überblick über die weiterführenden Schulen in Minden. Sie enthält Informationen zur jeweiligen Schule, zu Sprechzeiten und Kontaktmöglichkeiten.