Ordnungsbehörde

Silvesterfeuerwerk: Ordnungsbehörde warnt vor nicht sachgemäßem Umgang


Alle Jahre wieder ist vom 28. bis 31. Dezember Silvesterfeuerwerk im Handel erhältlich. Und alle Jahre wieder haben Feuerwehr- und Rettungskräfte zum Jahreswechsel viel mit den Folgen eines unsachgemäßen oder fahrlässigen Umgangs damit zu tun. Zu kaufen gibt es ab morgen, Donnerstag – auch in Mindener Geschäften und Supermärkten - Feuerwerk der Kategorien F1 (z. B. Tischfeuerwerk, Knallerbsen oder Wunderkerzen) und F2 (Knaller, Böller, Raketen oder Feuerwerksbatterien).

„Letztgenanntes darf nur an volljährige Personen verkauft und auch nur von volljährigen Personen gezündet werden.“ Darauf weist die Ordnungsbehörde der Stadt Minden hin. Weiteres Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 sei nicht im Handel erhältlich, weil es professionellen Pyrotechniker*innen vorbehalten ist, die über eine Erlaubnis oder einen Befähigungsschein verfügen müssen.

Feuerwerk der Kategorie F1 darf von Menschen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, während des ganzen Jahres abgebrannt werden. „Trotzdem sollten Eltern ihre Kinder dabei nicht unbeaufsichtigt lassen“, rät die Stadt Minden. Das Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 darf nur am 31. Dezember und 1. Januar eines jeden Jahres abgeschossen werden. „Davor und danach darf kein Feuerwerk abgebrannt werden“, so die Ordnungsbehörde. Dabei sei zu beachten, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich verboten ist.

„Bereits beim Kauf sollte jede und jeder auf die Prüfzeichen der Feuerwerksverpackungen achten, wie zum Beispiel auf das CE-oder das VPI-Zeichen“, lautet ein weiterer Rat der Fachleute. Neben den Sicherheitshinweisen auf den Verpackungen der Feuerwerke gilt es noch Weiteres zu beachten: Silvesterraketen sollten nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht gestartet werden. Ideal ist hierfür ein Getränkekasten mit leeren Flaschen.

Ferner darf das Silvesterfeuerwerk niemals aus der Hand gestartet oder auf Personen gezielt werden. Außerdem muss unbedingt auf die Flugrichtung geachtet werden. Es kann sich in der Flugbahn der Rakete zum Beispiel ein Balkon oder sogar ein offenes Fenster befinden und dadurch ein gefährliches Feuer entfachen. Nicht explodierte Knallkörper („Versager“, „Blindgänger“) dürfen nicht gezündet werden. Bei stürmischen Wetterbedingungen, die auch für die diesjährige Silvesternacht in NRW erwartet werden, sollte auf das Abbrennen von Feuerwerksraketen und Batterien der Kategorie F2 möglichst ganz verzichtet werden. Zur Sicherheit sei es ratsam einen Feuerlöscher bereitzuhalten, falls versehentlich Brände durch den Gebrauch von Feuerwerkskörpern entstehen.

Im Anschluss müssen die abgebrannten Feuerwerkskörper sowie weitere Abfälle, die sich auf öffentlicher Fläche befinden, beseitigt werden, so die Stadt Minden. Alljährlich muss die Stadtreinigung der Städtischen Betriebe Minden (SBM) lange mit den Folgen - wie festgefahrene Reste oder verunreinigte Grünflächen - kämpfen. Abgebrannte und stehengelassene Feuerwerksbatterien auf Straßen, Geh- und Radwegen stellen zudem eine erhebliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit dar. Verstöße gegen die genannten Regelungen sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden, so die Ordnungsbehörde abschließend.

Ansprechpartner für Feuerwerk und auch bei weiteren Fragen zu diesem Thema ist André Donnecker, Telefon 0571-89 810, ordnungsbehoerde@minden.de

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