Die Corona-Schutzverordnung für Nordrhein-Westfalen ist an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst worden. Seit Sonntag, 3. April, sind die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus‘ auch in NRW erheblich reduziert. Sowohl die bisherigen 3G- und 2Gplus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen weitgehend.
„Wegen der immer noch sehr hohen Inzidenzen im Kreis und auch im Stadtgebiet Mindens hat sich die Stadtverwaltung aus Infektionsschutzgründen dazu entschieden, weiter an der Maskenpflicht für Mitarbeiter*innen und Besucher*innen festzuhalten“, erläutert der Beigeordnete für Städtebau und Feuerschutz, Lars Bursian, der auch aktueller Leiter des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden (SAE) ist. Jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der die städtischen Dienststellen und Einrichtungen betritt, muss weiter eine OP- oder FFP2-Maske tragen.
Noch immer gibt es zahlreiche krankheits- und coronabedingte Ausfälle bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Minden. Um den Betrieb in allen Bereichen und auch bei den Städtischen Betrieben sowie bei der Berufsfeuerwehr und im Rettungsdienst weiter sicher zu stellen, sei es daher sehr unumgänglich, dass sich die Kolleginnen und Kollegen und die Besucher*innen gegenseitig vor einer Ansteckung mit Covid-19 schützen, so Bursian weiter. Das Tragen einer FFP2-Maske sowie ausreichend Abstand zu halten, habe sich als sehr wirksamer Infektionsschutz im Rahmen der Corona-Pandemie erwiesen.
Diese städtische Regelung, die im Rahmen des Hausrechts getroffen wird, soll zunächst bis zum Ende der Osterferien (einschließlich 22. April) gelten. Auch für die Fachausschusssitzungen im April gilt vorerst weiter eine Maskenpflicht für die Ausschussmitglieder, die Verwaltungsmitarbeiter*innen und für Besucher*innen.
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de