Halteverbot in der Wittelsbacherallee wird eingerichtet


In der Wittelsbacherallee wird - im Abschnitt vom Mitteldamm bis zur Königstraße - in Kürze ein Halteverbot für den Seitenstreifen eingerichtet. Grund dafür ist die jüngste Änderung der Straßenverkehrsordnung, wonach bei vorhandenen Schutzstreifen für den Radverkehr ein Sicherheitsabstand zu parkenden Fahrzeugen erforderlich ist. Das kündigte die Stadtverwaltung jetzt an.

Der Seitenstreifen an der Wittelsbacherallee sei zum Parken für die meisten Fahrzeuge zu schmal, so dass in der Vergangenheit häufig Teile des Fahrzeuges in den Schutzstreifen hineinragten. Aber auch schmalere Fahrzeuge dürfen dort nun nicht mehr abgestellt werden, weil ein Sicherheitsraum von 50 Zentimetern zwischen dem Schutzstreifen und dem ruhenden Verkehr angelegt werden muss. Hinzu komme, dass die Schutzstreifen sehr schmal seien und dass Radfahrende oft mit zu geringem Abstand überholt werden. Auch bei Schutzstreifen gelte, dass beim Überholen mindestens 1,50 Meter Abstand zum Radverkehr einzuhalten ist, informiert die städtische Radverkehrsbeauftragte.

Auf dem Schutzstreifen selbst gilt ein generelles Haltverbot und nun zusätzlich bald auch auf dem Seitenstreifen. Verstöße dagegen werden künftig mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro geahndet.

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