21 Osterfeuer werden am Ostersamstag und Ostersonntag in verschiedenen Stadtbezirken von Mindener Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften angezündet. Das gab es zuletzt im Jahr 2019. Sowohl 2020 als auch 2021 konnten coronabedingt keine Brauchtumsfeuer und begleitende Veranstaltungen stattfinden. 15 Feuer brennen am Samstag, 16. April, und sechs am Sonntag, 17. April 2022, in Minden. 2019 und die Jahre davor lag die Zahl der angemeldeten Osterfeuer bei rund 25 im Durchschnitt.
Die genehmigten Brauchtumsfeuer mussten bis zum 28. März bei der Ordnungsbehörde der Stadt Minden angemeldet werden. Die Brennstellen sind - wie bereits 2019 und die Jahre davor - über das gesamte Stadtgebiet verteilt und werden vermutlich wieder das Ziel zahlreicher Besucher*innen sein, so die Stadtverwaltung. Auch wenn es nur noch wenige rechtlich vorgeschriebene Coronaschutzmaßnahmen gibt, wird empfohlen, bei Begegnungen mit anderen Personen weiterhin einen Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten - auch im Freien. Sollte dieser Mindestabstand nicht eingehalten werden, so könne das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske das Risiko einer Corona-Infektion erheblich reduzieren, so die Stadt.
Die Ordnungsbehörde weist darauf hin, dass Osterfeuer ausschließlich der Brauchtumspflege dienen und nicht zur Entsorgung eigener Garten- oder anderer Abfälle genutzt werden dürfen. Es dürfen Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenreste verbrannt werden. Alle anderen Stoffe und Gegenstände, wie zum Beispiel beschichtetes Holz, Altreifen, Kunststoffteile etc. sind im Feuer verboten. Grundsätzlich ist das Abbrennen eines Osterfeuers nur den in der Ortsgemeinschaft verankerten Vereinen, Organisationen und Glaubensgemeinschaften erlaubt. Jedes Osterfeuer muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich sein.
Regelungen:
Das aufgeschichtete Brennmaterial darf eine Höhe von drei Metern und einen Durchmesser von sechs Metern nicht überschreiten. Der zu verbrennende Haufen muss von einem 15 Meter breiten Ring umgeben sein, der frei von brennbaren Stoffen ist. Die Feuerstelle ist am Tag des Abbrennens umzuschichten. Dieses dient dem Schutz von Kleintieren, die sich im Brennmaterial eingenistet oder versteckt haben könnten. Um die Sicherheit zu gewährleisten, muss das Feuer ständig von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, beaufsichtigt werden. Die Aufsichten dürfen den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind und die Asche zur Vermeidung von Geruchsbelästigungen anschließend mit Erdreich abgedeckt wurde.
Bei starkem Wind darf das Feuer gar nicht angezündet werden. Bei aufkommendem starkem Wind ist das Osterfeuer unverzüglich zu löschen. Die Verbrennungsreste sind spätestens bis zum Ende des folgenden Werktages fachgerecht zu entfernen. Die Brandstelle ist wieder in den ursprünglichen Zustand zurück zu versetzen und vorhandene Verunreinigungen sind zu beseitigen. Die Ordnungsbehörde behält sich vor, im Vorfeld und beim Abbrennen der Feuer die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren.
Für Rückfragen steht folgender Mitarbeiter der Ordnungsbehörde zur Verfügung: André Donnecker, Telefon: 0571/89 810, E-Mail: ordnungsbehoerde@minden.de .
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de