Einstimmig hat der Ausschuss für Bildungsarbeit in seiner jüngsten Sitzung nach intensiver Diskussion beschlossen, Schulräume der Kategorie 2 mit mobilen Luftreinigungsgeräten nachzurüsten - sofern dieses noch nicht erfolgt ist. Damit folgt das Gremium auch den Empfehlungen des Umweltbundesamtes. 37 Anlagen sind in nicht ausreichend zu belüftenden Räumen an den allgemeinbildenden Schulen in städtischer Trägerschaft bereits seit im Frühjahr 2021 installiert worden.
Weitere 19 Klassenräume sollen nun noch zusätzlich mit diesen Geräten, die pro Stück rund 4.000 Euro kosten, ausgestattet werden. Dafür wurde vom Schulbüro aus dem „Sonderprogramm Luftfiltergeräte“ des Landes NRW eine Förderung in Höhe von 76.000 Euro beantragt.
Darüber hinaus seien den Schulen 104 CO2-Messgeräte – sogenannte Ampeln - zur Verfügung gestellt worden. Weitere werden nach Bedarf bestellt, so Stadtkämmerer Norbert Kresse, verantwortlich für die Gebäudewirtschaft und aktuell auch kommissarischer Vorstand für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit. Die CO2-Ampeln zeigen an, wie hoch die Konzentration an Kohlendioxid in der Raumluft ist. Die Stufe „Rot“ und damit „eine hygienisch inakzeptable Konzentration in einem vollbesetzten Klassenraum“ wird bereits nach 20 bis 25 Minuten erreicht, berichtete der Leiter des Bereiches Bildung, Rainer Printz, dem Ausschuss.
„Die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler ist uns sehr wichtig“, stellt Stadtkämmerer Kresse im Zusammenhang mit der intensiven Debatte im Bildungsausschuss am 14. September 2021 über den Einsatz von technischen Lüftungsanlagen an Schulen heraus. Das beste Mittel zur Verbesserung der Raumluftqualität sei immer noch regelmäßiges Lüften. Das habe auch der Deutsche Städtetag eindrücklich dargelegt. Der Einsatz von mobilen Geräten ersetze das regelmäßige Lüften nicht, sondern flankiere es allenfalls, wie die Stellungnahmen aus dem Bundesumweltministerium verdeutlichen.
Eine aufgestellte Lüftungsanlage im Klassenzimmer – gleich ob mobil oder stationär - befreie die Kinder und Jugendlichen nicht von einer vorgeschriebenen Maskenpflicht, stellt Kresse klar. Das Robert-Koch-Institut bestätigte mehrfach, dass regelmäßiges Lüften die Virenlast deutlich reduziert. Selbst im Winter sinke die Raumtemperatur nach einer Stoßlüftung kurzfristig nur um zwei bis drei Grad. Bei vollbesetzter Klasse ist nach Erfahrungswerten von Fachleuten auch schnell wieder die ursprüngliche Temperatur erreicht, so Kresse weiter.
Beschlossen wurde vom Fachausschuss auch, dass der Einbau von festen „Raumlufttechnischen Anlagen“ (RLT) künftig bei der Planung von Neubauten grundsätzlich geprüft werden soll. Das sei bereits für den Neubau der Sekundarschule Am Wiehen vorgesehen, der in allen Klassen- und Fachräumen mit stationären RLT-Anlagen ausgestattet werden soll, erläutert Kresse. Des Weiteren trugen die Mitglieder des Ausschusses für Bildungsarbeit mit ihrem Beschluss die Position des Deutschen Städtetages zu Lüftung, Luftreinigungs- und Lüftungsanlagen mit.
Im Vorfeld der politischen Diskussion hatte Diplom-Ingenieur Bernd Stork von der städtischen Gebäudewirtschaft in einer Präsentation dargelegt, was fest installierte raumtechnische Lüftungsanlagen für alle 191 auszustattenden Räume kosten würden und welcher Aufwand damit verbunden ist. Die Ausstattung mit RLT-Geräten wurde – nicht nur in Minden – von zahlreichen Eltern und Lehrer*innen immer wieder in Zusammenhang mit der andauernden Corona-Pandemie gefordert.
Es würden laut Gebäudewirtschaft bei einer Nachrüstung von zunächst nur 191 Klassenräumen der Jahrgänge 1 bis 6 mit Schüler*innen unter zwölf Jahren, die noch nicht geimpft werden können, mit RLT-Geräten Kosten in Höhe von insgesamt (mit Planung) rund 4,8 Millionen Euro entstehen. An bestehenden Fassaden, teilweise sogar unter Denkmalschutz, müssten eine Vielzahl an Öffnungen – also Kernbohrungen für 191 Räume - geschaffen werden.
Zudem stellt eine solche Nachrüstung einen „signifikanten Eingriff in die Gebäudesubstanz“ dar und müsse in jedem Einzelfall zum Beispiel unter Aspekten wie Denkmalschutz, und Weiteres bewertet werden. Für den aufwändigen Einbau der festen Anlagen müssten Tischler, Trockenbauer und Maurer beauftragt werden. Hinzu komme, dass für einen Auftrag in dieser Höhe eine europaweite Ausschreibung erforderlich ist. Für eine mögliche 80-prozentige Förderung müsste eine Beantragung bis zum 31. Dezember 2021 und eine Umsetzung der Maßnahme bis Ende 2022 erfolgen. Das sei zeitlich gar nicht möglich, so Stadtkämmerer Norbert Kresse.
Dem folgte nach eingehender Diskussion auch der Ausschuss für Bildungsarbeit und fasste den Beschluss, nur die Schulräume der Kategorie 2 mit mobilen Luftreinigungsgeräten nachzurüsten. Die Einhaltung der AHA-Regeln, das regelmäßige Lüften und auch das Impfen der Erwachsenen seien der beste Schutz für die Kinder in den Schulen, resümierten die Ausschussmitglieder zum Abschluss der lebhaften Diskussion.
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