Das Bürgerbüro der Stadt Minden versteigert am Samstag, 11. Dezember, ab 10 Uhr im Innenhof des Regierungsgebäudes am Weserglacis (Eingang Klausenwall/Weserglacis 2, 32423 Minden) Fahrräder. Diese können öffentlich meistbietend gegen Barzahlung erworben werden. Es gilt die 3G-Regel.
Gemäß Paragraph 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Finder/die Finderin einer Sache, sofern er/sie den Verlierer nicht kennt, den Fund und die Umstände, die für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein könnten, unverzüglich dem Fundbüro mitzuteilen. Nach Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes erwirbt der Finder/die Finderin das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder/der Finderin bekanntgeworden ist oder sein Recht dem Fundbüro angemeldet hat. Verzichtet der Finder/die Finderin auf das ihm/ihr zustehende Recht, so hat das Fundbüro die Sachen öffentlich zu versteigern.
Die Stadt Minden übernimmt für die versteigerten Fundfahrräder keine Gewähr. Dieses ist kraft Gesetzes ausgeschlossen.