Am Himmelfahrtstag, 13. Mai, ist es nicht möglich, sich auf Kanzlers Weide/am Weserstrand zu treffen. Die Stadt Minden spricht für den Bereich ein Betretungsverbot aus. „Bereits im vergangenen Jahr haben wir zu dieser Maßnahme gegriffen. Sie ist wichtig, um die Regeln der Coronaschutzverordnung und des Infektionsschutzgesetzes, insbesondere des immer noch geltenden Versammlungsverbotes und der Distanzregelungen in der Pandemie einzuhalten“, erklärt Bürgermeister Michael Jäcke. „Dazu wird eine Allgemeinverfügung von der Stadt erlassen, die nur für diesen Tag gilt“, erläutert Erster Beigeordneter Peter Kienzle. Die Einhaltung des Betretungsverbotes wird den ganzen Tag auch überwacht.
Hintergrund für diese Regelung ist, dass Kanzlers Weide in den vergangenen Jahren am „Vatertag“ immer von zahlreichen Gruppen aufgesucht wurde, die meist mit Bollerwagen unterwegs waren. Weder das Betreten der festgelegten Fläche für den Himmelfahrtstag (siehe hierzu auch die anliegende Karte) noch Picknicken oder Grillen sind erlaubt, so die Stadt Minden.
Die Ordnungsbehörde wird an diesem Tag mit zahlreichen Mitarbeiter*innen im Einsatz sein und neben Ansammlungen und dem Betretungsverbot für Kanzlers Weide auch die Einhaltung der Jugendschutzregelungen hinsichtlich des Alkoholkonsums von Minderjährigen, das verbotene Grillen und Picknicken auf öffentlichen Flächen, Müll und unzulässigen Lärm kontrollieren.
Zuwiderhandlungen gegen das Versammlungsverbot, die immer noch geltenden Abstandsregeln (1,50 Meter) und Treffen bunt gemischter Gruppen – das ist in Paragraf 2 der Coronaschutzverordnung geregelt - sollen verwarnt beziehungsweise geahndet werden.
Wir hoffen darauf, dass sich die Mindenerinnen und Mindener vernünftig verhalten und auf „Vatertagstouren“ möglichst ganz verzichten und zu Hause bleiben, so Jäcke.