Die städtischen Sportanlagen, Bolzplätze und das Weserstadion in Minden dürfen nach der seit 8. März 2021 gültigen Coronaschutzverordnung für Nordrhein-Westfalen eingeschränkt wieder genutzt werden. Das gibt der Bereich Kultur und Sport der Stadt Minden bekannt.
Sanitäranlagen werden für den angemeldeten Trainingsbetrieb ebenfalls wieder geöffnet. Duschen und Umkleiden dürfen laut Coronaschutzverordnung weiter nicht genutzt werden. Nicht zur Verfügung stehen in Minden - wegen derzeit anstehender Renovationsarbeiten - die Sportanlage in Dankersen sowie die Plätze Hahler Feld, am Jugendtreff in Rodenbeck und der A-Platz in Häverstädt.
In und auf Sportanlagen dürfen sich unter freiem Himmel allerdings nur fünf erwachsene Personen aus höchstens zwei verschiedenen Hausständen oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes treffen. Bei Kindern und Jugendlichen im Alter bis zu 14 Jahren gibt es eine erweitere Regelung. Hier dürfen sich Gruppen von höchstens 20 Personen bis 14 Jahre mit bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zum gemeinsamen Sport treffen. Zwischen verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.
Auch Leistungssport darf wieder betrieben werden. So dürfen die Nachwuchsmannschaften von GWD – hier C- bis A-Jugend – ab sofort trainieren. Auch der Landes-Leistungsstützpunkt für Volleyball des 1. VC Minden darf den Betrieb wieder aufnehmen.
Weiterhin nicht erlaubt ist Vereinssport in Gruppen ab 14 Jahren – drinnen und draußen – sowie Freizeit- und Amateursport in Hallen allgemein.