Die Stadt Minden sucht eine ehrenamtliche Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Minden II. Dieser Bezirk – es gibt insgesamt fünf in Minden – umfasst den nördlichen Teil der Kernstadt zwischen Königstraße, Petershäger Weg und den südlichen Grenzen der Stadtteile Kutenhausen und Todtenhausen. Die Amtszeit der derzeitigen Schiedsperson endet im März dieses Jahres. Die Stadt Minden – der Zentralbereich Recht – nimmt daher ab sofort Bewerbungen für das öffentliche Ehrenamt entgegen.
Schiedspersonen haben die Aufgabe, zwischen streitenden Parteien zu schlichten, eine Einigung herbeizuführen und so den Rechtsfrieden wiederherzustellen. Das außergerichtliche Schlichtungsverfahren hat sich in der Praxis bewährt. So können Nachbarschaftskonflikte in ganz erheblichen Umfang über Schiedspersonen geschlichtet und erfolgreich beigelegt und so letzten Endes auch Gerichte entlastet werden. Das Verfahren ist bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschaltet. Erst wenn ein Sühneversuch nach Moderation durch die Schiedsperson erfolglos bleibt, kann vor Gericht Klage eingereicht werden.
Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Es gibt dafür eine Aufwandsentschädigung und Einnahmen aus Gebühren. Gestellt wird für das Amt auch entsprechende Fachliteratur. Ebenso werden Fortbildungen über den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (www.schiedsamt.de ) angeboten und die hierfür anfallenden Kosten durch die Stadt übernommen. Derzeit sind Fortbildungen aber noch bis Ende März aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt.
Die Schiedspersonen werden vom Rat der Stadt Minden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Bevor sie ihre Schiedsamtstätigkeit beginnen können, erfolgt noch die Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Minden. Die Voraussetzungen, die eine Bewerberin beziehungsweise ein Bewerber für die Ausübung des Schiedsamtes mitbringen sollte, sind in Paragraf 2 des Schiedsamtsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) festgelegt.
Danach muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Juristische Vorkenntnisse sind nicht notwendig. Bewerber*innen sollten allerdings über eine gewisse Lebenserfahrung, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit verfügen, sich mündlich und schriftlich klar auszudrücken. Außerdem ist die Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen gewünscht, um das notwendige Rüstzeug für die Amtsführung zu erwerben.
Schiedspersonen sollten möglichst nicht jünger als 30 und nicht älter als 70 Jahre sein und in dem jeweiligen Schiedsamtsbezirk ihren Wohnsitz haben - in diesem Fall also im Bezirk Minden II. Bürger*innen, die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder unter Betreuung stehen, sind vom Schiedsamt ausgeschlossen. Wer durch eine sonstige gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist, soll ebenfalls nicht berufen werden, besagt das Schiedsamtsgesetz.
Wer Interesse an der Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann im Schiedsamtsbezirk Minden II hat, sollte sich bis Ende März 2021 bei der Stadt Minden, Zentralbereich 0.6– Recht, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, E-Mail: Rechtsbereich@minden.de, bewerben. Weitere Auskünfte erhalten Interessierte unter Telefon 0571/89-245 bzw. 0571/89–235. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.