Die Stadt Minden will mit den Bürgerinnen und Bürgern frühzeitig in einen Dialog treten, wenn beitragsfähige Straßenarbeiten in Angriff genommen werden sollen. Das betrifft in erster Linie die Erst-Ausbauten von Straßen aber auch Wiederherstellungen. Das neue Verfahren soll insbesondere bei investiven Straßenbaumaßnahmen Anwendung finden, bei denen Anlieger zu Ausbaubeiträgen herangezogen werden. Finanziell betroffene Bürger*innen sollen frühzeitig am Planungsprozess beteiligt werden.
Schon vor Aufnahme der konkreten Planungen sollen die Anwohner*innen in einem zweistufigen Verfahren beteiligt werden. Informationen dazu sowie die Listen der Straßen, die ausgebaut oder saniert werden sollen, sind jetzt im Internet unter www.minden.de eingestellt. Zu finden sind diese unter dem Stichwort: Straßen- und Wegekonzept. Im Jahr 2021 sind bereits Bürgerbeteiligungen vorgesehen, so beispielsweise für die Moltke- und Poelmahnstraße. Betroffene Anlieger in Minden werden in den nächsten Monaten entsprechend benachrichtigt.
Interessierte Anwohner*innen finden auf der Internetseite „Straßen und Wegekonzept“ alle Informationen dazu und eine Straßendatenbank, in der nach Straßennamen und nach der geplanten ersten Anliegerversammlung gesucht werden kann, sowie Ansprechpartner*innen aus den einzelnen Bereichen.
Das Konzept beinhaltet keine Vorentscheidungen über eine Straßenausbaumaßnahme, so die SBM. Ziel sei es, eine vorhabenbezogene Transparenz über geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen und Straßenausbaumaßnahmen herzustellen. Diese Aufstellung ist nicht abschließend, sondern wird laufend angepasst. Erst nach den Beteiligungen wird entschieden, ob und wie eine Straße ausgebaut wird. Und auch dann erst kann Auskunft zu den jeweiligen Beiträgen gegeben werden.
Bei einem Straßenausbau können Anlieger*innen unterschiedlich finanziell beteiligt werden. Durch ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) werden Anliegerbeiträge für eine Erneuerung oder Verbesserung der Straße nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) seit dem 1. Januar 2020 um 50 Prozent entlastet. Die Abrechnungen der erstmaligen Herstellung einer Straße nach dem Baugesetzbuch (BauGB) bleiben davon allerdings unberührt.
Nach dem KAG hat jede Kommune für die Inanspruchnahme der Förderung nun seit dem 1. Januar 2021 ein Straßen- und Wegekonzept zu erstellen. Dieses muss auf die jeweilige Maßnahme bezogen berücksichtigen, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über fünf Jahre anzulegen und bei Bedarf - mindestens jedoch alle zwei Jahre - fortzuschreiben.
Der Rat der Stadt Minden hat im April 2021 das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Minden beschlossen. Dabei handelt es sich um eine Übersicht aller beabsichtigten Straßenbaumaßnahmen gemäß dem Baugesetzbuch (für den erstmaligen Ausbau) und dem KAG.
Zum Hintergrund:
Landesweit gab es seit Jahren Diskussionen zur Abschaffung des Straßenbaubeitrages für die Anlieger*innen. Diese Diskussion ist vorerst beendet, den Beitrag gibt es weiterhin. Das führte aber unter anderem dazu, dass das Land NRW sich mit einem Förderprogramm zu 50 Prozent an den Anliegerkosten beteiligt. Eine weitere Folge ist aber auch, dass die Stadt Minden verpflichtet ist, Anliegerbeiträge zu erheben.
Parallel zu dieser Diskussion wurden in Minden verschiedene Schritte zur Wiederaufnahme/Erstellung eines investiven Straßenbauprogramms vereinbart. In diesem Zusammenhang wurde von der Verwaltung ein Konzept für eine Bürgerbeteiligung erarbeitet. Dieses wurde unter anderem in einer Informationsveranstaltung am 23. Januar 2019 allen Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgern und Ortsvorstehern vorgestellt. Ein abschließender Beschluss wurde am 6. Juni 2019 in der Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Zum Verfahren: In einem ersten Schritt schlägt die Verwaltung vor, über welche Straßen(abschnitte) in den nächsten Jahren eine Anliegerbeteiligung zur Aufstellung einer Ausbauplanung erfolgen soll. Dieses Straßen- und Wegekonzept der Verwaltung wird mindestens alle zwei Jahre aktualisiert beschlossen und beinhaltet lediglich die Nennung des Jahres, in dem die Anliegerbeteiligung durchzuführen ist. Dieser Beschluss stellt dabei nur den Auftrag an die Verwaltung dar, mit den Anliegern das Beteiligungsverfahren durchzuführen. Es handelt sich nicht um einen Ausbaubeschluss. Das Konzept kann jederzeit der aktuellen Bedarfssituation angepasst werden, wobei einmal begonnene Anliegerbeteiligungsverfahren bis zur Beschlussreife zu führen sind.
Nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens mit den Anliegern trägt die Verwaltung das Ergebnis dem Fachausschuss vor. Erst dann - in Kenntnis der Anliegerwünsche - der abgestimmten Entwurfsplanung und der voraussichtlichen Baukosten sowie Anliegerbeiträge, wird vom Fachausschuss ein Beschluss für oder gegen den investiven Ausbau der Straße gefasst. Nach einem positiven Ausbaubeschluss durch den jeweiligen Fachausschuss empfiehlt der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen der Stadtverordnetenversammlung die Aufnahme der konkreten Straßenbaumaßnahme in den Haushaltsplan der Stadt Minden.
Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de