Krisenstab appelliert an die Bürger*innen, vorsichtig zu bleiben


Zu der bereits bestehenden und bekannten Coronaschutzverordnung im Stufenmodell wird die weitere Stufe 0 hinzugefügt. Diese „Stufe 0“ gilt in Kreisen und kreisfreien Städten, die seit mindestens fünf Tagen eine 7-Tage-Inzidenz von 10 oder weniger aufweisen. Einige Lockerungen gelten nur im Zusammenhang mit der landesweiten Inzidenz. Die Stufe ändert sich wieder, wenn der Grenzwert einer Inzidenz von 10 überschritten wird an acht aufeinanderfolgenden Kalendertagen. Dann gilt wieder der Übergang in Stufe 1. In Ausnahmefällen kann das Landesministerium auch einen Wechsel nach drei Tagen verfügen.

Im Kreis Minden-Lübbecke steigt die Zahl der Neuinfektionen und damit die Inzidenz seit einigen Tagen wieder. Die Sommerferien haben gerade begonnen, und das Gesundheitsamt verzeichnet bereits jetzt eine Reihe von Neuinfektionen, die auf Reiserückkehrende zurückzuführen sind. Die Delta-Variante breitet sich auch in Ostwestfalen-Lippe aus und ist mittlerweile bereits mindestens in 15 Fällen im Kreis Minden-Lübbecke festgestellt worden. Aus diesem Grund appelliert der Krisenstab des Kreises Minden-Lübbecke an alle Bürger*innen, gerade angesichts der erlaubten Lockerungen weiter umsichtig zu sein und aufeinander Rücksicht zu nehmen. 

„Wir verfolgen die Entwicklung genau und bitten darum, Ansteckungsmöglichkeiten wo es eben geht auch in eigener Verantwortung zu vermeiden“, sagt der stellvertretende Leiter des Krisenstabs Hans-Joerg Deichholz. „Halten Sie möglichst Abstand oder tragen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz bei größeren Menschenansammlungen, wenn nicht beispielsweise durch Veranstaltungsauflagen geklärt ist, ob alle getestet, geimpft oder genesen sind. Gehen Sie lieber einmal öfter zum Testen als einmal zu wenig. Wenn Sie aus dem Urlaub zurück sind, schützen Sie Ihre Freunde, Ihre Familie und Ihre Kolleg*innen, indem Sie sich fünf Tage nach Ihrer Rückkehr testen lassen. Und wer noch nicht geimpft ist, kann gerne über das Buchungsportal der KVWL einen Termin bei uns im Impfzentrum vereinbaren. So können wir alle gemeinsam verhindern, dass wie im vergangenen Jahr im Herbst wieder die Zahlen in die Höhe klettern.“ 

Hier die wesentlichen Punkte der neuen Coronaschutzverordnung im Überblick: 
Testpflicht für Arbeitnehmer*innen nach Urlaub
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli 2021 mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

Für die neue Stufe 0 gelten folgende Regelungen:
Kontaktbeschränkungen:
• Keine Beschränkungen
• Mindestabstände als Empfehlung

Außerschulische Bildung:
• Kontaktdaten erheben, im Übrigen keine Beschränkungen

Kinder- und Jugendarbeit:
• Bei Ferienfreizeiten einmalige Testpflicht zu Beginn des Angebots
• bei Kinder- und Jugendreisen zu Anfang und Ende des Angebots
• ansonsten keine Einschränkungen mehr

Kultur:
• Bei Veranstaltungen (Theater, Kino, Konzert) wahlweise Test oder Sitzplan nach Schachbrettmuster, im Übrigen keine Beschränkungen
• Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich
• Besuch von Museen usw. ohne Einschränkungen (auch ohne Maske)
• Musikfestivals etc. schon vor dem 27.08. zulässig

Sport:
• Sportausübung ohne Beschränkungen
• Sportveranstaltungen bis zu 25.000 Zuschauer, max. 50 Prozent der Kapazität
• Bis 5.000 Zuschauer außen ohne weitere Beschränkungen, innen mit Test oder Sitzplan im Schachbrettmuster und einer max. Auslastung von 33 Prozent der Kapazität
• Ab 5.000 Zuschauerinnen/Zuschauern Test und Hygienekonzept erforderlich

Freizeit:
• Keine Beschränkungen, Kontaktnachverfolgung aufgehoben (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)
• Betrieb von Clubs und Diskotheken innen erlaubt, mit Konzept, Kontaktnachverfolgung und Test 

Einzelhandel:
• Weiter Maskenpflicht
• Wegfall der flächenmäßigen Begrenzung (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)

Messen/Märkte:
• Keine Beschränkungen (wenn auch für das Land Inzidenzstufe 0 gilt)

Tagungen/ Kongresse:
• Keine Beschränkungen

Private Veranstaltungen:
• Bei mehr als 50 Teilnehmenden entfallen mit Negativtest die Beschränkungen
• Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht ab 50 Teilnehmenden weiter beachtet werden

Partys:
• Bei mehr als 50 Teilnehmenden Testpflicht, dann keine Beschränkungen

Große Festveranstaltungen:
• Mit Negativtest erlaubt (wenn auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt)

Gastronomie:
• Keine Einschränkungen, solange Abstand oder Abtrennung zwischen Tischen
• Bedienpersonal mit Test (Selbsttest genügt) oder Maske

Beherbergung/ Tourismus:
• Kontaktnachverfolgung bleibt bestehen, Testerfordernis nur noch bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10

Körpernahe Dienstleistungen:
• Erbringer*innen einer körpernahen Dienstleistung müssen entweder eine medizinische Maske tragen oder einen Negativtestnachweis besitzen
• Für die Kund*innen entfällt die Maskenpflicht

Eine komplette Tabelle mit dem Stufenplan gibt es unter:  https://www.minden-luebbecke.de/Startseite/Informationen-zum-Coronavirus/index.php?La=1&object=tx,2832.4167.1&kat=&kuo=2&sub=0

oder https://www.mags.nrw/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-passt-coronaschutzverordnung-an 

Die neue Coronaschutzverordnung gilt zunächst bis zum 5. August 2021. Für Schulen, Kitas und andere Betreuungsangebote hat die neue Coronaschutzverordnung vorerst keine Auswirkungen. Die Regelungen in diesen Bereichen stammen aus der Coronabetreuungsverordnung.

Pressestelle des Kreises Minden-Lübbecke, Telefon 0571 807-22130, Mail: s.ohnesorge@minden-luebbecke.de