Glacisbrücke: Radfahren ist erlaubt


Seit Ihrer Errichtung im Jahr 1995 wird sie rege von Fußgängern und Radfahrern als direkte Überquerung von Kanzlers Weide zur Innenstadt und zurück genutzt: die Glacisbrücke. „Obwohl der Radverkehr seit mehr als 25 Jahren auf der Brücke zugelassen ist, wird diese häufig fälschlicherweise als Fußgängerbrücke bezeichnet“, so die Stadtverwaltung. Auch kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen beiden Verkehrsteilnehmern. Dazu gab es jetzt noch einmal einen aktuellen Hinweis aus der Politik.

Dieses und die Tatsache, dass in den Sommermonaten die Zahl der Radfahrer*innen erfahrungsgemäß um ein Vielfaches zunimmt, möchte der Bereich Stadtplanung zum Anlass nehmen, um über die Regeln, die auf der Brücke gelten, zu informieren. Gleichzeitig soll an die gegenseitige Rücksichtnahme appelliert werden. „Ein weiteres aktuelles Problem für Konfliktsituationen ist, dass der Anteil der Pedelecs stetig steigt. Das führt dazu, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten der Radfahrer*innen im Schnitt deutlich höher sind, als noch vor einigen Jahren“, so die Beobachtung einer Verkehrsplanerin.

Obwohl es oft als „Fußgängerbrücke über die Weser“ bezeichnet wird, darf das Bauwerk des Architekten Jörg Schlaich (Stuttgart) auch von Radfahrer*innen genutzt werden. Die Brücke wurde zu 80 Prozent mit Mitteln für den Bau von Radverkehrsanlagen des Landes Nordrhein-Westfalen gefördert. Sie ist auch Bestandteil des landesweiten Radwegenetzes. „Von Anfang an, war daher eine gemeinsame räumliche Nutzung vorgesehen“, so die Stadtplanung. Eine Trennung zwischen Fuß- und Radverkehr ist aufgrund der Gesamtbreite nicht möglich. Fußgänger*innen und Radfahrer*innen müssen sich daher die Fläche teilen.

Eine Frage, die viele schon beschäftigt hat, ist: Dürfen Radfahrer*innen weiter auf der Brücke fahren oder müssen sie absteigen. Das erklärt sich aus dem blauen Schild „Gehweg“ (Verkehrszeichen Nr. 239) mit dem weißen Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ (Schild Nr. 1022-10), so die Verkehrsbehörde der Stadtverwaltung. Diese Kombination erlaubt es Radfahrer*innen, Straßen und Wege zu befahren, die ansonsten für sie gesperrt wären. Aber es gibt Regeln, die zu beachten sind.

„Ist die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart mittels des Zusatzzeichens erlaubt, müssen die Radfahrer*innen auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen“, so die Verkehrsbehörde weiter. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Daher muss sich der fahrende Verkehr auf dem Gehweg an die Geschwindigkeit der Fußgänger*innen anpassen und darf sich nur mit Schrittgeschwindigkeit fortbewegen. Wenn nötig, muss auch abgestiegen oder gewartet werden.

Gleiches gilt auch für Straßen mit dem Schild „Verbot der Einfahrt“ (Nr. 267) oder Fußgängerzonen (Nr. 242.1), wenn Schild „Radfahrer frei“ mitangebracht ist. Durch die Anbringung des Zusatzzeichens bei den zuvor genannten Verkehrszeichen, kann zum Beispiel der Radverkehr in einer Einbahnstraße in Gegenrichtung oder für eine ansonsten gesperrte Straße freigegeben oder auch einen Gehweg mit Radverkehr zugelassen werden, wie auf der Glacisbrücke in Minden.

Ursprünglich war die Glacisbrücke mit dem blauen Schild „gemeinsamer Geh-/Radweg“ (Verkehrszeichen Nr. 240) versehen. Vor einigen Jahren – genau 2016 - entschied sich die Stadtverwaltung jedoch dazu, die Beschilderung zu ändern und stattdessen das blaue Schild „Gehweg“ mit dem weißen Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ aufzustellen. Die Änderung wurde im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme vorgenommen und anschließend beibehalten, um den Radfahrer*innen das Gebot der Rücksichtnahme gegenüber Fußgänger*innen zu verdeutlichen.

Um allen Verkehrsteilnehmern möglichst viele und kurze Wegeverbindungen anzubieten, sei eine gewisse Rücksichtnahme im Straßenverkehr erforderlich. In diesem Zusammenhang appelliert die Stadtverwaltung abschließend an alle Verkehrsteilnehmer für „ein faires und umsichtiges Miteinander“.

Die ca. 177 Meter lange Glacisbrücke wurde in den Jahren 1994 und 1995 erbaut. Grund für den Bau der Brücke war einerseits die Schaffung einer Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger*innen, wie zum Beispiel für die Langzeitparker auf Kanzlers Weide. Andererseits wurde die Brücke errichtet, um eine Radwegbindung zur östlichen Seite Mindens anzubieten und somit die Lücke im Radwegenetz zu schließen. Dafür wurden der Stadtverwaltung Minden vom Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 80 Prozent der Gesamtkosten des Brückenbaus zur Verfügung gestellt. 

Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de