Impfung auch mit abgelaufenem Ausweisdokument möglich


Das Bürgerbüro der Stadt Minden hat in den vergangenen Tagen vermehrt Nachfragen von Bürger*innen erhalten, die nicht sicher waren, ob mit einem abgelaufenen Personalausweis ein Impftermin wahrgenommen werden kann. Nach einem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden, neben abgelaufenen Personalausweisen auch andere amtliche Dokumente mit Lichtbild für die Wahrnehmung eines Impftermins, wie beispielsweise der Führerschein, die Krankenkassenkarte, Schwerbehindertenausweise oder natürlich auch der Reisepass akzeptiert, so Daniel Schollmeyer, Bereichsleiter Bürgerdienste bei der Stadt. 

Für die Wahrnehmung eines Termins ist somit nicht zwingend eine Neubeantragung notwendig. Auch das Bürgerbüro hat sich an die aktuelle Situation angepasst und die Zahl der angebotenen Termine reduziert, um die Kund*innen und auch die Mitarbeiter*innen zu schützen. „Ziel ist die Reduzierung aller nicht notwendigen Kontakte“, so Schollmeyer weiter.