Die Fälligkeit der ersten Zahlung werde abweichend von den Vorjahren auf den 15. März 2021 festgesetzt, so der Zentralbereich Finanzen der Stadtverwaltung.
Die Fälligkeit der ersten Zahlung werde abweichend von den Vorjahren auf den 15. März 2021 festgesetzt, so der Zentralbereich Finanzen der Stadtverwaltung.