Wahlbenachrichtigungen werden ab 16. August verschickt


Die Abgeordneten für den Deutschen Bundestag werden am Sonntag, 26. September 2021, gewählt. Die Vorbereitungen für die Wahl laufen auch bei der Stadt Minden. Jede Wählerin und jeder Wähler ab 18 Jahren hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird die oder der Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl und mit der Zweitstimme die Landesliste einer Partei gewählt.

An die rund 60.500 Wähler*innen in Minden werden ab kommenden Montag, 16. August, die Wahlbenachrichtigungen mit allen notwendigen Infos zum Wahlraum verschickt. Über das Stadtgebiet verteilt wird es am Wahltag 54 Wahllokale geben, in denen wahlberechtigte Bürger*innen am Wahlsonntag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr ihre Stimme abgeben können. „Auf der Wahlbenachrichtigung steht auch, in welches Wahllokal die Bürgerin beziehungsweise der Bürger am 26. September gehen muss“, so Ralf Wilkening, Projektleiter Wahlen bei der Stadt Minden.

Auch die Wahl der künftigen Abgeordneten des Deutschen Bundestages findet erneut – wie schon die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr - unter Bedingungen der Corona-Pandemie statt. Daher gibt es für Bürgerinnen und Bürger, die das Wahllokal aufsuchen wollen, und auch für die Wahlvorstände vor Ort, einige Regeln. So bittet die Stadt Minden die Wähler*innen, einen eigenen Kugelschreiber in das Wahllokal mitzubringen. Auch eine Mund-Nase-Bedeckung ist Pflicht.

Projektleiter Wilkening rechnet erneut mit einer hohen Quote an Briefwähler*innen: „Auf bis zu 24.000 Anträge sind wir eingestellt“. Wer per Briefwahl seine beiden Stimmen abgeben möchte, muss dieses vorher schriftlich, persönlich oder online beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich, so das Team Wahlen der Stadt Minden.

Anträge auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen sind auf folgenden Wegen möglich: Zum einen per Post – der Antrag dafür befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser ist an die Stadt Minden - Wahlbüro-, Kleiner Domhof 17, 32417 Minden, zu senden. Zum zweiten besteht die Möglichkeit, die Briefwahl online über das Bürgerserviceportal www.minden.de/wahlen zu beantragen.

Drittens kann auch das Handy oder Smartphone eingesetzt werden. Dazu muss der QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung gescannt werden. Dieser leitet die Nutzerin/den Nutzer auf den Online-Antrag weiter. Die vierte Möglichkeit, ist eine persönliche Vorsprache nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Wahlbüro. Hier kann dann auch unter Vorlage der Wahlbenachrichtigung und des Personalausweises gewählt werden (Briefwahl).

Die Briefwahl kann bis zum Freitag, 24.September, 18 Uhr beantragt werden. Schriftliche Anträge und auch Online-Anträge sollten, wenn die Wahlunterlagen noch pünktlich bei der Wählerin/beim Wähler ankommen sollen, bis spätestens zum Mittwoch, 22. September 2021, beantragt werden. Die Stimmabgabe per Briefwahl kann nur gültig sein, wenn der Wahlbrief am Wahltag bis spätestens 18 Uhr bei der Stadt Minden per Post (portofrei) eingegangen ist oder in den Hausbriefkasten der Stadt Minden, Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, eingeworfen wurde.

Das Wahlbüro befindet sich zur Bundestagswahl im Regierungsgebäude am Weserglacis, Weserglacis 2, 32423 Minden, in Raum 28. Der Einlass erfolgt nur mit Termin über das Seitentor am Klausenwall. Für die Terminvergabe und sonstige Fragen ist das Wahlbüro telefonisch unter 0571-89 287 oder per E-Mail unter briefwahl@minden.de erreichbar.

Pressestelle der Stadt Minden, Susann Lewerenz, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de