Sechs Mindenerinnen und Mindener haben jetzt unter der Federführung der Amtsvormünder Holger Diekmann und Danny Wilkening eine entsprechende Fortbildung beim Jugendamt der Stadt Minden abgeschlossen und können als ehrenamtliche Vormundschaften für Minderjährige übernehmen.
Die fünf Ausbildungsblöcke umfassten rechtliche Grundlagen, Erkenntnisse zur Bindung, Zusammenarbeit mit Gericht und Jugendamt und Fragen zum Selbstverständnis. Die drei Frauen und drei Männer freuen sich schon auf die neue Aufgabe, die rechtliche Vertretung für junge Menschen zu übernehmen. Dabei kann sowohl das gesamte Sorgerecht als Vormundschaft übertragen sein oder Teile davon in Form einer Ergänzungspflegschaft.
Zukünftig sollen verstärkt Ehrenamtliche als Vormund oder Pfleger*innen bestellt werden. Derzeit wird ein Gesetzentwurf zur umfassenden Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes beraten, der dies ebenfalls vorsieht. Mit einer Verteilung der Fälle auf verschiedene Professionen (Ehrenamtliche, Vereins-, Berufs- und Amtsvormünder) lässt sich eine passgenaue Versorgung der oft unterschiedlichen Bedürfnisse der jungen Menschen erreichen.
Die Reform im Vormundschaftsrecht sieht als eine neue Regelung vor, dass neue Vormundschaften und Pflegschaften zunächst immer für einen Zeitraum von maximal drei Monaten vorläufig durch das Jugendamt geführt werden und in dieser Zeit ein geeigneter Dauervormund gesucht und dem Familiengericht zur Bestellung vorgeschlagen wird. So können gerade schwierige rechtliche Weichenstellungen durch den vorläufigen Vormund getätigt werden, ein anschließend bestellter ehrenamtlicher Vormund kann sich dann verstärkt auf den persönlichen Kontakt mit dem Kind bzw. Jugendlichen konzentrieren. Gerade hier liegt die Stärke der ehrenamtlichen Vertretung.