Sonder-Kulturförderung jetzt beantragen


Auch in Minden stellt die Corona-Krise Kulturschaffende vor existentielle Herausforderungen. Die Stadt Minden passt deshalb die kommunale Kulturförderung an und erlässt Sonderförderrichtlinien. In diesen sind zusätzliche Schwerpunkte formuliert. Sie gelten innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens. Gefördert werden sollen danach insbesondere – aber nicht nur - Projekte und Veranstaltungen, die innovative Wege finden, um Kunst und Kultur trotz der durch die Corona-Krise entstandenen Einschränkungen erlebbar zu machen. Das können unter anderem sein: Kultur mit Abstand oder Digitalität in der Kultur. Dabei können auch Künstlerhonorare der Antragsteller*innen ohne einzubringende Eigenleistungen geltend gemacht werden. Es sind außerdem – abweichend von den regulären Förderrichtlinien - Zuschüsse zu Investitionen möglich. 

Ab sofort kann ein Antrag für Projekte gestellt werden, die zwischen dem 1. März 2020 und 31. Dezember 2020 durchgeführt oder begonnen worden sind. Die Frist zur Antragstellung endet am 9. Juni. Weil zeitnah vor den Sommerferien in der nächsten Sitzung des Kulturausschusses (22. Juni 2020) die Mittelvergabe beschlossen werden soll, ergibt sich dieser enge Zeitrahmen.

Zur Verfügung stehen alle im Rahmen der regulären Kulturförderung eingeplanten Mittel. Ansprechpartnerin ist Ulrike Faber-Hermann, Tel.: 0571 89-733, E-Mail: u.faber-hermann@minden.de. Das Antragsformular gibt es online unter https://www.minden.de/.