Ab kommenden Montag, 11. Mai 2020, gibt es in Minden mehr Normalität. In der Stadt können wieder alle Geschäfte und viele Dienstleistungsbetriebe, wie unter anderem Spielhallen, Nagel- und Sonnenstudios, öffnen. Auch können sich Angehörige zweier Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Neue Regeln gibt es ebenso bei Beerdigungen. Jetzt können neben den engen Familienmitgliedern wieder Freunde und Bekannte bei der Trauerfeier am Grab mit dabei sein. Das geht aber nur dann, wenn die Hygiene- und Abstandsvorgaben eingehalten werden. Der Freizeit- und Breitensport kann auf und in privaten und öffentlichen Anlagen stattfinden und muss nicht mehr nur draußen passieren.
Hintergrund ist der sogenannte „Nordrhein-Westfalen-Plan“, umgesetzt in der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO), der Landesregierung. Darin gibt es weitere Regelungen, die ab Montag gelten. „Bei all den Lockerungen ist es weiterhin wichtig, dass wir alle aufeinander Acht geben. Für alle Bereiche, die jetzt wieder öffnen dürfen, gelten strenge Hygieneregeln. Aber auch jeder einzelne muss sich an die Abstandsregeln halten“, unterstreicht Lars Bursian, momentaner Leiter des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) bei der Stadt Minden.
Wer den Nordrhein-Westfalen-Plan nachlesen möchte und weitere Infos sucht, sollte auf https://www.land.nrw/ nachsehen. Dort gibt es auch eine sehr umfangreiche FAQ-Liste, die sehr viele Fragen klärt. Für Gewerbetreibende wurden Hygiene- und Infektionsstandards veröffentlicht. Diese sind verpflichtend einzuhalten und gelten für: Gastronomie, Friseurhandwerk, podologische Behandlungen, podologische Fußpflege und Fußpflege, Kosmetikbetriebe, Nagelstudios, Maniküre, Massage und Massagestudios und Fitnessstudios. Die Datei „Hygiene- und Infektionsschutzstandards zur CoronaSchutzVO NRW“ gibt es online. Telefonische Nachfragen zu den Lockerungen beantwortet das Land NRW unter folgender Hotline: 0211 / 9119-1001, Mo–Fr, 7–20 Uhr / Sa–So, 10–18 Uhr.
Die Stadt Minden öffnet eigene Einrichtungen - wie die Jungendhäuser, die Stadtbibliothek, das Mindener Museum und das Kommunalarchiv – erst dann wieder, wenn die Hygiene- und Infektionsstandards umgesetzt sind.