Nach rund 12-wöchiger Schließung öffnet das Melittabad ab dem 8. Juni wieder für Badbesucher*innen. Eine sofortige Rückkehr zum altbekannten Regelbetrieb ist aufgrund der Auflagen nach der Corona-Schutzverordnung zum Infektionsschutz allerdings nicht möglich. Für den Badbesuch gelten zudem besondere Hygiene- und Verhaltensregeln. Joachim Schmidt, Geschäftsführer der Mindener Bäder GmbH bittet um Verständnis für den zunächst eingeschränkten Badbetrieb. „Die aktuelle Situation ist für alle Beteiligten neu“, so Schmidt weiter. Deshalb ist es wichtig, dass die Badbesucher*innen das Regelwerk eigenverantwortlich einhalten.
Die wesentlichen Neuregelungen für den Besuch des Melittabades ab dem 8. Juni:
1. Den Anweisungen des Badpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
2. Vor dem Betreten des Melittabades ist eine Händedesinfektion durchzuführen und ein Kontaktformular auszufüllen.
3. Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Badegästen einzuhalten.
4. Um die geforderten Abstände im Schwimmbad einhalten zu können, besteht eine Begrenzung der Besucheranzahl.
5. Das Schwimmen ist nur in den vom Personal zugewiesenen Bereichen oder Bahnen möglich.
6. Das Kinderbadeland und das Erlebnisbecken bleiben zunächst geschlossen. Auch ein Sprungbetrieb ist zurzeit nicht möglich.
7. Der Saunabereich ist ebenfalls bis auf weiteres geschlossen.
8. Es finden derzeit keine Kurse im Melittabad statt.
9. Kinder bis einschließlich zum 10. Lebensjahr sind zwingend von einer erwachsenen Person zu begleiten.
10. Weitere Informationen sind den aufgestellten Hinweisschildern zu entnehmen.
11. Die Besucher*innen werden gebeten, das Schwimmbad nach Beendigung des Schwimmens zügig zu verlassen, damit weiteren Badnutzern das Schwimmen ermöglicht wird.
Diese Neuregelungen können sich bis zur Eröffnung aufgrund einer angepassten Verordnungslage noch ändern. Deshalb wird auf der Homepage https://www.melittabad.de/ fortlaufend über Neuigkeiten informiert.