Kontaktloser Breiten- und Freizeitsport ab sofort wieder erlaubt


Mit den aktuellen Änderungen der Verordnung, die am Vormittag des 7. Mai online veröffentlicht wurde,  hat sich heute der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden (SAE) beschäftigt.

Zu den wesentlichen Neuerungen gehören, dass ab heute unter bestimmten Bedingungen der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport draußen wieder erlaubt ist und dass ab dem Wochenende (auch zum Muttertag) wieder Besuche in Seniorenheimen möglich sind – allerdings nur unter strengen Schutzmaßnahmen. Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen.

Geändert wurde aktuell auch der einzuhaltende Abstand beim Verzehr von Essen und Getränken im Außer-Haus-Verkauf. Bislang durften die Lebensmittel nur im Abstand von 50 Metern zur gastronomischen Einrichtung verzehrt werden. Jetzt sind nur noch 25 Meter Abstand einzuhalten.

Ab sofort wieder erlaubt ist kontaktloser Breiten- und Freizeitsport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen. Der Reitsport ist nun auch wieder in geschlossenen Reitsportanlagen und Hallen zulässig. Das ist in Paragraf 4 der jetzt gültigen Coronaschutzverordnung geregelt.

Für den kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport draußen muss ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern sowie die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen gewährleistet sein. Erlaubt sind zum Beispiel Tennis, Golf, Tischtennis und Gymnastik im Freien – unter Einhaltung des 1,5 Meter Abstandes.

Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume von Sportanlagen und Sportstadien dürfen zum jetzigen Zeitpunkt nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist die Begleitung einer erwachsenen Person zulässig.

Für Minden bedeutet das, dass Sportplätze sowie Anlagen für den Outdoorsport, wie die Streetwork-Anlage, die Skateranlage, das Basketballfeld am Herdergymnasium oder auch das Beachvolleyballfeld am Weserstrand sowie Bolz- und Bouleplätze grundsätzlich ab sofort wieder genutzt werden können.

„Das heißt aber nicht, dass wir als Stadt oder die Vereine eine Öffnung auch in allen Fällen kurzfristig sicherstellen können, da die neue Coronaschutzverordnung erst sehr kurzfristig veröffentlicht wurde“, sagt Lars Bursian, Leiter des SAE und Beigeordneter für Städtebau und Feuerschutz. Es müssen vor der möglichen Nutzung noch einige Dinge vorbereitet werden, wie unter anderem Zutritts- oder Hygieneregelungen.

Für Montag, 11. Mai, sind weitere Lockerungen vom Land angekündigt. Für diese liegt noch keine Rechtsverordnung des Landes vor. „Damit befassen wir uns nach Veröffentlichung zeitnah“, kündigt SAE-Leiter Lars Bursian an.