Friseurbetrieb nach Nichteinhaltung der Corona-Regeln geschlossen


Die Ordnungsbehörde der Stadt Minden hat am Montag (25. Mai) einen Friseurbetrieb geschlossen, nachdem dieser durch die Nichteinhaltung der Corona-Schutzverordnung aufgefallen ist. Konkret war in dem Geschäft keine Möglichkeit zum Haare waschen vorhanden. Der Betreiber zeigte sich uneinsichtig. „Dabei ist die Haarwäsche vor dem Haarschnitt vorgeschrieben,“ erklärt die Leiterin der Ordnungsbehörde, Annette Ziegler. Die Ordnungsbehörde kontrolliert in regelmäßigen Abständen die Mindener Geschäfte und Betriebe. Grundsätzlich hielten sich die Geschäftsleute an die Regeln und würden diese gut umsetzen, so Ziegler weiter. Bei dem Friseurbetrieb handelt es sich um die erste Schließung aufgrund eines Verstoßes gegen die Corona-Schutzverordnung des Landes NRW in Minden.