Corona-Regelungen für (Saison-) Arbeitgeber*innen


Die Stadt Minden macht darauf aufmerksam, dass Personen, die aus Staaten außerhalb der Europäischen Union, Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz in das Bundesgebiet einreisen, grundsätzlich verpflichtet sind, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben und das zuständige Gesundheitsamt zu informieren. 

Bei Saisonarbeitskräften für eine mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnahme mit zentraler Unterbringung ist eine Ausnahme möglich, wenn durch geeignete Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung gewährleistet ist, dass in den ersten 14 Tagen die Unterkunft nur zur Ausübung der Tätigkeit bei Vermeidung von Kontakten außerhalb der Arbeitsgruppe verlassen wird. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsaufnahme schon vor dem Beginn der örtlichen Ordnungsbehörde anzuzeigen und die gewählten Maßnahmen zu dokumentieren. 

Die Einhaltung dieser Regelung wird von der Ordnungsbehörde kontrolliert, die dabei vom Arbeitsschutz unterstützt wird. Im Hinblick auf die hohe Bedeutung dieser Meldepflicht für den Infektionsschutz können Verstöße mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet werden.