Änderung der Straßenverkehrsordnung: Höhere Strafen für das Falschparken


Durch die zum 28. April 2020 in Kraft getretene Straßenverkehrsordnung haben sich die Bußgelder auch für das Falschparken deutlich erhöht. So wird das Parken auf Geh- und Radwegen sowie auf Schutzstreifen für den Radverkehr jetzt mit 55 bis 100 Euro geahndet. Durch die höheren Bußgelder soll die Verkehrssicherheit vor allem für die schwächeren, nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer*innen erhöht werden. Auch in Minden werden Geh- und Radwege durch parkende Fahrzeuge eingeschränkt oder blockiert.

Im vergangenen Jahr gab es in Minden rund 30.000 Verstöße im Zusammenhang mit Falschparken. Die sogenannten Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden unter anderem für das Parken und Halten auf Schwerbehindertenparkplätzen, in der Fußgängerzone vor oder in Feuerwehrzufahrten, an Bushaltestellen, an engen Straßenstellen oder im Kurvenbereich oder in zweiter Reihe eingeleitet.

Wenn Fußgänger*innen und Radfahrer*innen aus dem Grund auf die Fahrbahn ausweichen müssen, entstehen womöglich Gefahrensituationen, die vermeidbar wären. Besonders kritisch sind diese Sperrungen von Wegen für Menschen mit Behinderungen, die aufgrund fehlender Bordabsenkungen nicht so einfach auf die Fahrbahn ausweichen können, sondern zu größeren Umwegen gezwungen werden. Auch benötigen Personen mit Rollstuhl oder mit Kinderwagen sowie Fahrradfahrer*innen mit Anhängern mehr Platz als andere, sodass Engstellen für sie schnell zu einem unüberwindbaren Hindernis werden.