Das Jugendamt und das Schulbüro der Stadt Minden weisen darauf hin, dass Schlüsselpersonen, die für ihre Kinder einen Betreuungsanspruch haben, diesen bei entsprechendem Bedarf auch am Wochenende geltend machen können, wenn sie selbst keine Betreuung organisieren können. Die Betreuung erfolgt in diesen Fällen am Wochenende auch in den Kitas und bei den Tagespflegepersonen sowie in den schulischen Notgruppen für Schüler*innen der Jahrgänge 1 bis 6, die die Betreuung auch in der Woche gewährleisten.