Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung am Montag, 23. März 2020, ein weitreichendes Maßnahmenpaket beschlossen, um die Folgen der Ausbreitung des Coronavirus‘ abzumildern. Das Kabinett brachte unter anderem Soforthilfen für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige, einen Wirtschaftsstabilisierungsfonds für große Unternehmen sowie Rechtsänderungen beim Kurzarbeitergeld und Insolvenzrecht auf den Weg.
Darauf weist die Wirtschaftsförderung der Stadt Minden hin, die unter www.minden.de gesammelte Informationen für Unternehmen und Selbstständige eingestellt hat, die regelmäßig aktualisiert werden. Die Verabschiedung des Gesetzespakets durch den Bundestag ist für den 25. März 2020 vorgesehen, der Beschluss des Bundesrates wird für den 27. März 2020 erwartet.
Für Kleinstunternehmen und Selbstständige werden nicht rückzahlbare Soforthilfen in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten sollen einen Zuschuss bis zu 9.000 Euro für drei Monate bekommen. Unternehmen bis zu zehn Beschäftigte sollen einen einmaligen Zuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten. Die Anträge sind nach Aussage des Bundes an die Länder beziehungsweise Kommunen zu richten - weitere Details liegen bislang nicht vor.
Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Zuschüsse des Bundes mit einen eigenen Rettungsschirm. Kleinunternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten können vom Land Zuschüsse in Höhe von 25.000 Euro erhalten. Großunternehmen sollen über einen Stabilisierungsfonds mit Kapital gestärkt werden. Dieser sieht Garantien in Höhe von 400 Milliarden Euro vor, mit denen Unternehmen abgesichert werden können. Weitere 100 Milliarden Euro stehen für mögliche Unternehmensbeteiligungen bereit.
Bereits mit früherer Entscheidung wurde festgesetzt, dass das Kurzarbeitergeld zukünftig auch bei geringerem Arbeitsausfall als bislang gezahlt werden kann. Durch einen leichteren Zugang zum Kurzarbeitergeld sollen Unternehmen Beschäftigte während der Corona-Pandemie leichter halten können und Kündigungen von vermieden werden. Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen ausgesetzt. Dies ermöglicht es den Unternehmen, neues Eigenkapital – z. B. über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds - zu akquirieren.
Weitere Informationen hierzu sowie einen Überblick über Ansprechpartner*innen und bisher bekannte Hilfeangebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen gibt es auf www.minden.de unter Arbeit, Wirtschaft, Standort. Betroffene können sich zudem an Sigrun Lohmeier (0571 89-274, s.lohmeier@minden.de), Andreas Chwalek (0571 89-249, a.chwalek@minden.de) oder Jasper Wellbrock (0571 89-199, j.wellbrock@minden.de) wenden.