Update der Allgemeinverfügung Stadt Minden vom 18. März 2020


Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden (SAE) hat die „Allgemeinverfügung der Stadt Minden über kontaktreduzierende Maßnahmen und das Verbot von Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 18.03.2020“ aufgrund neuer Erlasse des Landes NRW überarbeitet und angepasst. Die Änderungen, die ab Freitag 20. März in Kraft treten, sind in der Anlage in fett (Blauer Kasten rechts "Allgemeinverfügung").