Land NRW hält am Wahltermin zur Kommunalwahl fest


Das Ministerium des Innern des Landes NRW hat den Wahlleiter der Stadt Minden mit Stand 19. März 2020 informiert, dass am Wahltermin für die Kommunalwahlen und die Wahl für die Integrationsräte zunächst festgehalten wird. Da die Wahlvorschläge bis zum 16. Juli 2020 eingereicht werden können, bleibt nach Auffassung des Ministeriums noch ausreichend Zeit für die Durchführung von Aufstellungsversammlungen, Einreichung der erforderlichen Unterlagen und die Sammlung der notwendigen Unterstützungsunterschriften.

Dennoch bittet der Wahlleiter die Parteien und Wählervereinigungen zunächst bis zum 19. April 2020 keine Aufstellungsversammlungen durchzuführen und auch keine Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Letzteres gilt auch für Einzelbewerber*innen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und für die Wahl um das Amt des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin. „Der Schutz der Bevölkerung hat aktuell die oberste Priorität“, so der Wahlleiter und gleichzeitig Leiter des Stabes für Außergewöhnliche Ereignisse Peter Kienzle. „Die Stadt Minden steht mit der Kreiswahlleitung und der Landeswahlleitung in engem Kontakt und wir werden alle Parteien und Wählervereinigungen über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten“, so Kienzle weiter.

Das Wahlbüro steht auch in diesen besonderen Zeiten den Wahlbewerbern zur Verfügung. Kontaktaufnahmen sollten jedoch möglichst per E-Mail an Wahlbuero@minden.de erfolgen. Auch auf der städtische Homepage https://www.minden.de/ werden kurzfristig Informationen zur Kommunalwahl eingestellt.