Corona: Landesregierung NRW erlässt Rechtsverordnung


Das gab Ministerpräsident Armin Laschet am Nachmittag in einer Pressekonferenz bekannt.

Verbunden mit der Verordnung sind weitere Verschärfungen. Danach werden unter anderem Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Es gibt Ausnahmen für Ehegatten, Verwandte in gerader Linie und Familien.

Ab 23. März 2020 ist auch der Betrieb von Restaurants, Gaststätten, Imbissen, Mensen, Kantinen und anderen gastonomischen Einrichtungen im gesamten Land untersagt. Bisher durften diese noch bis 15 Uhr geöffnet haben. Die Belieferung mit Speisen und Getränken sowie der Außer-Haus-Verkauf ist weiter zulässig. Allerdings muss zwischen der Verkaufsstätte und dem Verzehr der Getränke/des Essens ein Abstand von 50 Metern liegen. 

Mehr Informationen in der Pressemitteilung des Landes sowie in der Rechtsverordnung.
Pressemitteilung
Rechtsverordnung