Die Stadt Minden verfügt, dass Diskotheken, Clubs und Tanzlokale sowie Schank- und Speisewirtschaften mit Musikvorführung und Tanz geschlossen werden. Die Verfügung tritt ab sofort, 14. März 2020, in Kraft. Einigen Betrieben wird die Anordnung jetzt mit sofortiger Wirksamkeit zugestellt, um die Ausbreitung des COVID-19 einzudämmen. „Der Grund für die neue Allgemeinverfügung ist, dass wir alles daran setzten müssen, die Ausbreitung des Coronavirus bei uns in der Region und in der Stadt Minden zu verlangsamen. Die Verfügung betrifft momentan Lokalitäten, in denen getanzt wird und viele Menschen in engen Kontakt kommen“, so der Stab für außergewöhnliche Ereignisse. Die Stadt Minden appelliert an die Menschen, sich und andere vor einer Erkrankung zu schützen. Von privaten Veranstaltungen wird in dem Zusammenhang dringend abgeraten. Angesichts der rasanten bundesweiten Ausbreitung ergreift die Stadt Minden diese Maßnahme. Bereits am Freitag, 13. März, hatte die Stadt dazu aufgerufen, die sozialen Kontakte soweit wie möglich einzuschränken. Die Stadt selber hat aus diesem Grund bereits am Freitagabend eigene städtischen Einrichtungen, wie das Mindener Museum, das Kommunalarchiv, das Stadttheater, die Bibliothek, die Musikschule und die fünf Jugendhäuser geschlossen. Ebenso geschlossen sind Sportstätten und das Melittabad.