Die Städtischen Betriebe Minden (SBM) weisen daher darauf hin, dass die angespannte Situation um das Coronavirus auch die Arbeit auf den Friedhöfen erschwert. Zum jetzigen Zeitpunkt können jedoch weiterhin alle Beisetzungen – sowohl als Sarg- wie auch als Urnenbestattung – durchgeführt werden. Da die Kapellen bereits geschlossen sind, finden in Absprache mit den Bestattern und den jeweiligen Pfarrern und Pastoren die Trauerfeiern direkt am Grab statt.
Obwohl allen Beteiligten die emotional schwierige Situation für die Angehörigen bewusst ist, wird darauf hingewiesen, dass trotz Mitgefühl und Solidarität der Schutz jedes Einzelnen stets Beachtung finden sollte. Der Superintendent des evangelischen Kirchenkreises Jürgen Tiemann hat noch einmal bekräftigt, dass alle Pfarrer und Pastoren angehalten sind, einen zeitlich angemessenen Rahmen für einen würdevollen Abschied zu gestalten.
So sollte es nur den engsten Angehörigen möglich sein, sich unter den derzeitigen Umständen von einem nahestehenden Menschen verabschieden zu können. Allerdings gelten Einschränkungen, die in der Rechtsverordnung des Landes NRW geregelt sind. Zulässig sind Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis nur, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden. Dies ist unbedingt zu beachten.
An alle Freunde, Bekannte, Arbeitskolleginnen und –Kollegen und Nachbarn ist der dringende Apell gerichtet, ihre Anteilnahme nicht durch den Besuch der Beisetzung zum Ausdruck zu bringen. Nur so können alle zur gesundheitlichen Sicherheit der Betroffenen beitragen.