Allgemeinverfügung der Stadt Minden angepasst


Aufgrund neuer Erlasse des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Allgemeinverfügung der Stadt Minden am heutigen Samstag, 21. März 2020, vom Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Minden (SAE) überarbeitet und angepasst. Die Aktualisierungen sind auf Anweisung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW erfolgt. Die Änderungen beziehen sich auf die Sicherstellung der medizinischen und pflegerischen Versorgung im Rahmen der Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten. 

Die neue „Allgemeinverfügung der Stadt Minden über kontaktreduzierende Maßnahmen und das Verbot von Veranstaltungen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2“ (anliegend) ist auch auf der Internetseite www.minden.de/corona eingestellt. Die Änderungen, die ab sofort in Kraft treten, sind fett gedruckt.

Inhaltliche Anpassungen gab es in der Ziffer 7 der Allgemeinverfügung und in der Begründung. In Ziffer 1 wurden die Ausschüsse von Stadt und Kreis ergänzt.