Zahlreiche Einwendungen können nicht berücksichtigt werden


Es läuft derzeit ein „wasserrechtliches Erlaubnisverfahren“ für die Fortsetzung der Einleitung von Salzabwässern in die Werra. Den Antrag dafür haben die Kaliwerke Neuhof-Ellers und Werra der K+S Minerals and Agriculture GmbH gestellt. Die beantragten Einleitungen sollen im Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis 31. Dezember 2027 erfolgen. Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens läuft auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Bürger*innen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, können Stellungnahmen oder Einwendungen noch bis zum 3. August unter anderem bei der Stadt Minden abgeben. Eine Mehrzahl der bisher bei der Stadtverwaltung eingereichten Einwendungen wird das Regierungspräsidium Kassel als für dieses wasserrechtliche Erlaubnisverfahren zuständige Behörde jedoch unberücksichtigt lassen, da bestimmte Angaben fehlen. Es handelt sich hierbei um Einwendungen in Form eines vervielfältigten Textes („Einspruch“), so der Bereich Stadtplanung und Umwelt.

Auf der Grundlage der Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Kassel zur Auslegung der Antragsunterlagen von K + S weist die Stadtverwaltung - bezogen auf gleichförmige Eingaben - auf folgendes hin:
1.   Auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu bezeichnen.
2.   Die geforderten Angaben sind deutlich sichtbar auf jeder mit Unterschrift versehenen Seite zu machen.
3.   Unterzeichner müssen ihren Namen und ihre Anschrift leserlich angeben.

Der Bekanntmachungstext ist auf der Internetseite der Stadt Minden unter www.minden.de/bekanntmachungen veröffentlicht. Die Unterlagen für das laufende Verfahren können noch bis zum 3. Juli im Bereich Stadtplanung und Umwelt eingesehen werden. Dazu ist eine Terminvereinbarung unter Telefon 0571 89-394 (Ekkehard Jansa) oder als E-Mail an e.jansa@minden.de notwendig.  

Pressestelle der Stadt Minden, Telefon 0571 89204, pressestelle@minden.de