Auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung wird ab dem kommenden Montag, 8. Juni, in Minden wieder der Vereinssport in den meisten städtischen Hallen aufgenommen. „Allerdings kann bis auf Weiteres drinnen nur kontaktloser Sport unter Einhaltung von Abständen betrieben werden. Auch stehen die Umkleiden und Duschen in den städtischen Sporthallen aus Hygienegründen nicht zur Verfügung. Die Toiletten können genutzt werden“, gibt Nina Renner, Leiterin des Bereiches Kultur und Sport der Stadt Minden bekannt. Die Sportlerinnen und Sportler müssen daher in Sportkleidung zum Training kommen.
Die Informationen über die Hallen-Öffnungen und die geltenden Regeln ist am vergangenen Dienstag, 2. Juni, auch an die Vorstände der Sportvereine gegangen. Der Schulsport ist bereits am Mittwoch, 3. Juni, wieder aufgenommen worden.
„Dass wir noch nicht alle städtischen Hallen wieder öffnen können und diese auch nur zeitlich eingeschränkt, hängt größtenteils mit der deutlich intensiveren Reinigung zusammen“, erläutert Nina Renner. Die Hygiene-Standards schreiben zwischen der Nutzung der Schulen und der Nutzung von Vereinen eine Zwischenreinigung der Halle und der Zugänge vor.
Festgelegt wurde, dass die Hallen ab sofort von 8 bis 13 Uhr von Schulklassen genutzt werden können. Ab dem kommenden Montag stehen die Räumlichkeiten dann von 17 bis 22 Uhr für die Vereine zur Verfügung. Die Zeit dazwischen ist für die Reinigung reserviert, die im Schwerpunkt von Fremdfirmen erledigt werden muss, weil die sonstigen Kräfte derzeit überwiegend an den Schulen wegen ebenfalls hoher Hygieneauflagen gebunden sind.
Von den 22 Sporthallen in städtischer Trägerschaft stehen ab 8. Juni 17 uneingeschränkt zur Verfügung. Die Sporthalle an der Freiherr-von-Vincke-Realschule kann wegen eines Wasserschadens nur teilweise genutzt werden. Gar keinen Sportbetrieb – auch kein Schulsport – gibt es derzeit in der Halle der Grundschule Am Wiehen wegen laufender Bauarbeiten, in der Turnhalle Hafenstraße, in der Halle der Michael-Ende-Grundschule, wo in beiden Fällen aus personellen Gründen keine Reinigung möglich ist, sowie in der Sporthalle der Primus-Schule, die nach derzeitigem Stand für die nächste Ratssitzung wieder zur Verfügung stehen soll. „Das wird aber noch geklärt. Möglichweise kann ein Teil doch bald wieder für den Sportbetrieb genutzt werden“, so Renner. Freigegeben sind auch wieder die Toiletten im Weserstadion.
Auf den Sportplätzen beziehungsweise im Freien ist für Sportler*innen, die zu den in § 1 Absatz 2 der Coronaschutzverordnung genannten Gruppen gehören (wie zum Beispiel bis zu 10 Personen), nun auch die nicht-kontaktfreie Ausübung ohne Mindestabstand zulässig. „Derzeit ist in den Hallen nur Training und kein Wettkampfbetrieb möglich, Wettbewerbe im Freien sind wiederum auf der Grundlage eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes für Personengruppen nach § 1 Absatz 2 zulässig“, erläutert Bereichsleiterin Renner.
Und es gibt weitere Regeln: So darf eine Sporthalle erst fünf Minuten nach der eigentlichen Nutzungszeit betreten werden und ist fünf Minuten vor dem eigentlichen Nutzungsende wieder zu verlassen, um eine Begegnung mit dem vorherigen Nutzer beziehungsweise dem Folgenutzer zu vermeiden. Die Verantwortlichen müssen darauf achten, dass sich die verschiedenen Sportgruppen in den Hallen nicht treffen.
Für die Einhaltung der Vorschriften und Hygieneregeln nach den Vorgaben der aktuellen Coronaschutzverordnung (gültig bis 15. Juni) sind die Vereine und deren Mitglieder, die die Sportanlage nutzen, verantwortlich. Alle Regeln zum Infektionsschutz müssen ordnungsgemäß eingehalten werden. Die Nutzung der Sporthalle durch Sporttreibende geschieht auf eigene Gefahr, so die Stadtverwaltung Minden. Vereine, die eigene Anlagen mit Umkleideräumen haben, entscheiden selbst, inwieweit sie diese unter den Auflagen öffnen können.
„Noch sind wir von der Normalität des Sportbetriebs weit entfernt. Dennoch hoffen wir, durch die Öffnung der Sporthallen - wenn auch unter erheblichen Einschränkungen - den Sportbetrieb der Vereine zu unterstützen“, sagt die Beigeordnete für Bildung, Kultur, Sport und Freizeit, Regina-Dolores Stieler-Hinz.